Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Vergütungssysteme als Entwicklungschance

Erstellt von Maren Handwerk am 29.11.23 11:19

In der letzten Zeit werde ich oft gebeten, das Vergütungssystem von CE-CON vorzustellen.
Inspiriert von der New Pay Bewegung haben wir ein Bezahlmodell entwickelt, das
insbesondere Transparenz und Fairness als zentrale Kriterien beinhalten sollte. Als
Unternehmerin und damit einhergehend auch leidenschaftliche Organisationsentwicklerin
liegt mir aber auch das Entwicklungspotenzial meiner Kolleginnen und Kollegen sehr am
Herzen und somit sollte es eben kein statisches Modell sein, sondern Spielraum für
persönliche Entwicklung und Gestaltung bieten.

CE-CON: Bezahlmodell mit Entwicklungskomponente

Und genau hier steigen viele in meinen Vorträgen gedanklich aus und ich frage mich jedes
Mal, was es sein mag, was für Verwirrung sorgt? Ein statisches Modell ist schnell erklärt, da
kann man auf Tabellen, Graphiken oder Charts zurückgreifen, um es zu anschaulich zu
machen. Die Entwicklungskomponente hingegen birgt eine oft schwer greifbare Dynamik in
sich, die nicht so richtig in dieses Thema passen mag.

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass niemand gern über Geld sprechen mag? Denn genau das passiert, wenn man sich von der rein statischen Betrachtung verabschiedet und den ganzen Menschen mit einbezieht.
Festzulegen, welche Gruppe, Stufe, Stelle oder Aufgabe welches Gehalt bekommt, ist das
eine – das ist ohnehin schon sehr komplex und macht einen Haufen Arbeit – aber man kann
es auch recht abstrakt halten, irgendwie statisch halt. Sich gemeinsam jedoch Themen
zuzuwenden, wie „Was ist uns unsere Arbeit wert?“ oder „Was bedeutet Leistung für mich?“
wird dann schon etwas haariger.

Plötzlich müssen sich alle Beteiligten mit Gedanken auseinandersetzen, die sie sich in tradierten Organisationsmodellen vielleicht gar nicht machen – oder zumindest nicht aussprechen mussten. Über Geld zu reden ist entweder auf eine Art schamhaft und tabuisiert oder es wird laut und offen eingefordert. Aber ein differenzierter, sachlicher und ruhiger Austausch finden selten statt. Auch ich habe ihn erst lernen müssen.

Flexible Vergütung statt standardisiertes Gehaltsmodell

Als Führungskraft bleibt es mir allerdings auch nicht erspart, mich mit der Komplexität, die
Vergütung mit sich bringen kann, auseinanderzusetzen und ich kann die Verlockung, die ein
intransparentes oder auch standardisiertes Gehaltsmodell mit sich bringt, sehr gut verstehen.
Aber offenbar schützen sie uns nicht vor (oft auch öffentlichen) Debatten über ungleiche
Bezahlung oder verhärteten Tarifkonflikten, in denen es nur noch Kampf gibt.

Also gehe ich es doch direkt an und führe die Diskussion an der Quelle. Dabei muss vieles berücksichtigt werden. Die besondere Herausforderung ist es, den Menschen dort abzuholen, wo er ist. Ich widme mich Fragestellungen wie: „Hast du genug betriebswirtschaftliche Einblicke, um ein Gefühl für die Höhe deines Gehaltes zu bekommen?“, „Was brauchst du, um offen über deinen Gehaltswunsch zu sprechen?“, „Wie gehst du damit um, wenn du dich ungerecht bezahlt fühlst?“ oder auch ganz schlicht „Wie sehr möchtest du dich in dieser Diskussion überhaupt einbringen?“.

Jede Person setzt andere Prioritäten im Leben, mal ist es Geld, mal Zeit, mal Sinnhaftigkeit -
fast immer ist es ein Mix mit unterschiedlicher Gewichtung. Daher braucht es ein System,
das nicht nur transparent und fair ist, sondern das auch atmen und sich entwickeln kann.
Und das jedem den Raum gibt, sich so weit einzubringen, wie man es sich selbst zutraut.
Dabei muss es schlüssig und überschaubar sein und auch bleiben, nicht zu unterschätzende
Kriterien – denn schnell werden solche Systeme auch mal totdiskutiert.

 

Die Vergütungsfrage gehört zum Miteinander

Nun fragen Sie sich vielleicht, warum wir uns bei CE-CON die Mühe überhaupt machen?
Denn es ist richtig, dass es viel Arbeit macht, Zeit kostet und auch Geld. Ich behaupte nicht,
dass wir das richtige Modell gefunden haben, aber ich bin mir sicher, dass die alten Modelle
in Zukunft nicht mehr funktionieren werden.

Wir haben uns in weiten Teilen zu einer Arbeitsgesellschaft entwickelt, die vermehrt auf die Bereitstellung von Wissen, denn auf Produkte basiert. In vielen Bereichen wurde die Produktion fast vollständig automatisiert – was früher Hunderte hergestellt haben, machen nun wenige. Und diese sind meist hoch qualifiziert und fordern zu Recht Veränderung in Fragen der Teilhabe und der Mitgestaltung. Führung bedeutet zunehmend einen guten Umgang mit der Organisation von Expertisen, so dass etwas daraus entstehen kann, was die Welt braucht.

Die CE-CON ist hier gewissermaßen ein schönes Beispiel, denn erst aus dem Zusammenwirken unserer Beraterinnen und Berater und unseren Softwareentwicklerinnen und -entwicklern als Team ist etwas entstanden, was unseren Kunden Mehrwert bietet. So etwas könnte kein Chef der Welt von A bis Z durchplanen – es geht nur in einem fluiden Miteinander, indem
Spezialwissen und Kreativität in einen Prozess einfließen, der etwas Neues entstehen lässt.

Und dieses Miteinander hört nicht bei der Vergütungsfrage auf oder sollte es zumindest
nicht. Denn erst, wenn wir uns nicht nur mit der Entstehung von Mehrwert, sondern auch
mit seiner Verwendung verantwortungsbewusst auseinandersetzen, wird es rund. Und das
ist nicht nur in Unternehmen so, sondern gilt für alles, was wir tun.

 


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung mit CE-CON Safety: noch schneller arbeiten mit intelligenten Funktionen

Erstellt von Sven de Vries am 15.11.23 13:10
Unsere Software für Risikobeurteilungen, CE-CON Safety, hat eine technologische Transformation durchlaufen, um sie fit für die Zukunft zu machen. Unsere Entwickler haben diese Gelegenheit genutzt, um das Frontend zu optimieren, die Benutzerfreundlichkeit zu steigern und die Funktionalität zu erweitern. Das Ziel: Die Risikobeurteilung mit CE-CON Safety, soll nun noch intuitiver und schneller erfolgen.

Besonders hervorheben möchten wir zwei wesentliche Funktionsanpassungen:
die Möglichkeit, richtige Vorlagen zu nutzen und die erweiterte Regelwerksunterstützung.
Beide Features vereinfachen den Arbeitsprozess erheblich und sparen wertvolle Zeit.

 

Risikobeurteilungs-Software: Individuelle Konfiguration der Risikobeurteilungs-Vorlagen

CE-CON ermöglicht eine maßgeschneiderte Konfiguration von Risikobewertungsvorlagen. Kunden können Vorlagen auf der Grundlage bestimmter Attribute wie Maschinengruppen oder Serien erstellen. Diese Attribute dienen als Filterkriterien bei der Erstellung neuer Projekte und ermöglichen eine präzise und individuelle Vorlagenerstellung. Ob bestimmte Bearbeitungsmethoden, Maschinentypen oder Serien mit unterschiedlichen Bauteilgrößen - für jeden Maschinentyp können mehrere individuelle Vorlagen gespeichert werden.

Das
effiziente Auffinden der richtigen Vorlagen wird durch Filteroptionen wie Maschinengruppe, Serie, Größe oder Standort erleichtert. Das ist ein großer Vorteil für strukturiertes und organisiertes Arbeiten, vor allem wenn du mit einer großen Anzahl von Vorlagen - oft mehr als 200 - arbeitest. Darüber hinaus bietet CE-CON die Möglichkeit, Vorlagen für bestimmte Bauteiltypen zu erstellen, z. B. für Automatisierung, Bearbeitungsverfahren, elektrische Ausrüstung oder Hydrauliksysteme, einschließlich der jeweiligen Sicherheitsanforderungen.

Varianten hinterlegen – für konkrete Vorschläge in der Risikobeurteilung

In den CE-CON Safety-Vorlagenprodukten ist es jetzt möglich, Komponenten als "Aktiviert" oder "Deaktiviert" zu kennzeichnen. Wenn ein spezifisches Produkt aus einer Produktvorlage erstellt wird, werden diese Komponenten mit ihrem jeweiligen Status übernommen. Das bedeutet, dass deaktivierte Komponenten zwar kopiert werden, aber keinen Einfluss auf die Risikobewertung haben.

Eine weitere nützliche Funktion ist, dass CE-CON Safety beim Erstellen eines neuen Bauteils auf der Grundlage einer Vorlage automatisch die entsprechenden Vorlagenteile für diese spezifische Position anzeigt. So können verschiedene Varianten für die Gefährdungsbeurteilung in den Vorlagenprodukten gespeichert werden. Die Nutzer können ganz einfach zwischen diesen Varianten wechseln, ohne aus der gesamten Liste der Bauteilvorlagen wählen zu müssen. Sie erhalten sofort präzise Vorschläge, die auf den bereits für die Produktvorlage festgelegten Standards basieren. So können die Nutzer/innen die für ihre Gefährdungsbeurteilung am besten geeignete Variante aktivieren und verwenden.

 

Mit Regelwerken für Risikobeurteilung komplexe Logiken abbilden

CE-CON Safety verwendet einen fortschrittlichen Rahmen für die Risikobewertung, der eine strukturierte Tabelle verwendet, die Entscheidungen nach dem bewährten Wenn-Dann-Prinzip trifft. Dieses logische System ermöglicht die Definition komplexer Zusammenhänge, wie z. B. die Kompatibilität verschiedener Komponententypen, Ausschlusskriterien und die erforderlichen Maßnahmen nach bestimmten Normen. So kann z.B. festgelegt werden, dass bei der Verwendung des Bauteiltyps A, der Typ B ausgeschlossen ist und der Typ Z immer verwendet werden muss.
Diese ausgeklügelte Logik kann auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten werden und steht allen Nutzern der Software zur Verfügung, ohne dass umfangreiche Kenntnisse über die Zusammenhänge von Komponenten erforderlich sind.

Betrachten wir zur Veranschaulichung ein praktisches Beispiel:
Wenn das Standardverfahren der Nassbearbeitung durch die Trockenbearbeitung ersetzt wird, prüft das Regelwerk, ob es für die jeweilige Serie oder Maschinentechnologie spezifische Regeln gibt. Es stellt fest, was ausgeschlossen und was erlaubt ist, und weist auf Fehler oder unerfüllte Bedingungen in den Prüfergebnissen hin.

Hinter der Regelwerk-Funktion für die Risikobeurteilung stecken Tabellen, die nach dem Wenn-Dann-Prinzip komplexe Logiken und Abhängigkeiten abbilden können.

 

Risikobeurteilung leichter erstellen: Expertenwissen mit Regelwerken in der Breite anwendbar machen

Die Standards von CE-CON Safety machen bisher isoliertes Fachwissen, das nur einigen wenigen Mitarbeitern zugänglich war, nun für alle am Prozess der Gefährdungsbeurteilung beteiligten Nutzer leicht zugänglich. Oft haben nur wenige an der Gefährdungsbeurteilung beteiligte Personen einen umfassenden Überblick. Das Fachwissen, sei es in Bereichen wie Hydraulik, Steuerungstechnik oder mechanische Gefährdungen, ist oft verteilt auf mehrere Köpfe.

Durch die Formalisierung und Integration dieses Wissens in die Standards von CE-CON Safety wird es möglich, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und anzuwenden - zum Beispiel, wie verschiedene Komponenten zusammenwirken und wann sie aktiviert werden müssen. Diese Vorlagen wurden von Fachleuten geprüft und genehmigt. Die Software leitet die Nutzer/innen an, hebt bestimmte Details hervor und stellt sicher, dass das Fachwissen richtig angewendet wird. Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung reichen also Grundkenntnisse aus, da CE-CON Safety mit seinen Standards das erforderliche Fachwissen bereitstellt.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety

Was macht Entgelttransparenz mit einem Betrieb?

Erstellt von Maren Handwerk am 23.10.23 11:39

Ein faires Gehaltsmodell, das alle Beschäftigten mittragen – mit diesem Anspruch will der Bremer Zertifizierungsdienstleister CE-CON im Wettbewerb um Fachkräfte punkten. Wie das funktioniert, das erklärt Unternehmerin Maren Handwerk im Gespräch mit Staatsrat Kai Stührenberg.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Über CE-CON

Lebensmittelindustrie: Sichere Maschinen mit Hygienic Design

Erstellt von Jörn Henneke am 17.10.23 11:50

Maschinensicherheit minimiert das Verletzungsrisiko für Beschäftigte und erhöht die Arbeitssicherheit, so dass Unfälle vermieden werden können.

Die Maschinenrichtlinie Anhang I, Unterpunkt 2.1. verlangt, dass Maschinen, Bauteile und Komponenten für Lebensmittel so konstruiert und gebaut werden müssen, dass kein Risiko von Infektion, Krankheit und Ansteckung für Konsumenten aus ihnen hervorgeht. Ähnliches gilt für die neue Maschinenverordnung, die die Maschinenrichtlinie ablösen wird.

Sichere Lebensmittel benötigen zunächst einmal sichere Rohstoffe, sonst ist das Endprodukt nicht sicher. Darüber hinaus dürfen die Maschinen, die die Zutaten und Rohstoffe verarbeiten und das Lebensmittel herstellen, das Produkt nicht negativ beeinflussen: Es darf keine Kontamination stattfinden. 

Ein zentraler Faktor bei der Konstruktion von Maschinen für den Lebensmittelbereich ist ihre Reinigbarkeit. Die dafür notwendige reinigungsgerechte Gestaltung von Bauteilen, Komponenten und Produktionsanlagen wird durch Hygienic Design (hygienisches Design) bei Planung und Bau erreicht. Hygienic Design reguliert zum Beispiel die eingesetzten Materialien und ihre Verbindungen, die Fertigungsverfahren genauso wie Oberflächenbeschichtungen und die Formgebung von Maschinen, Komponenten und Teilen.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilungs-Software CE-CON Safety 4: Einführung ins neue Frontend

Erstellt von Rasmus Wienemann am 11.10.23 11:11

Das neue CE-CON Safety 4, unsere Software für die Risikobeurteilung, ist endlich da: Unsere Entwickler haben die Software in diesem Release komplett neu programmiert und die dahinter liegenden technischen Konzepte überarbeitet. Doch keine Sorge, die bekannten und bewährten User- bzw. Workflows bleiben erhalten, da analog der bestehenden Funktionalitäten entwickelt wurde. Außerdem wurden für fast den kompletten Leistungsumfang von CE-CON Safety automatisierte Tests implementiert.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, LoTo - Lockout Tagout, Software CE-CON Safety

Ein faires, transparentes Vergütungssystem in Unternehmen einführen

Erstellt von Maren Handwerk am 08.10.23 11:11

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung und eine faire Bezahlung sind drei zentrale Stellschrauben für den Erfolg eines Unternehmens und schlagkräftige Argumente im Wettbewerb um Talente. CE-CON hat deswegen ein transparentes Entgeltsystem eingeführt. 

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Über CE-CON

Warum Software as a Service für die Risikobeurteilung von Maschinen optimal ist

Erstellt von Rasmus Wienemann am 01.10.23 10:40

Für die Erstellung einer Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie werden stets verschiedene Expertisen zusammengeführt, unter anderem zum Beispiel aus Konstruktion, mechanischer und funktionaler Sicherheit. Die Technische Redaktion zieht sich die benötigten Informationen für die Betriebsanleitung ebenfalls aus dem so entstehenden Datenpool. Es arbeiten also zahlreiche Beteiligte an der Risikobewertung mit, teilweise auch Externe.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety

LoTo-Hilfsmittel und LoTo-Schlösser im Fokus

Erstellt von Lucia Gefken am 25.09.23 19:49

Im Büro steht seit einigen Tagen ein ABUS TrainingsTower. Auf einer blauen Platte sind Kugelhähne, Sicherungen, Durchlaufventile und Hauptschalter montiert und fordern uns in unserer Mittagspause zu spontanen Höchstleistungen heraus: Wer bringt schnellstmöglich die mitgelieferten Verriegelungen an? Mit Stoppuhr nehmen wir die Zeiten und feuern uns gegenseitig an.

Was bei uns mit sportlichem Ehrgeiz und Freizeitspaß verknüpft ist, kann im Ernstfall Leben retten. Häufig entstehen Arbeitsunfälle in den Lebensphasen Instandhaltung und Instandsetzung von Maschinen und Anlagen. Wenn Instandhaltungspersonal Gefahrenbereiche betritt, muss die Maschine in der Regel ausgeschaltet sein. Dumm nur, wenn eine zweite Person die Maschine aus Unwissenheit wieder einschaltet und dadurch das Instandhaltungspersonal in eine lebensbedrohliche Situation bringt.

Um Personal bestmöglich zu schützen, setzen immer mehr Unternehmen auf LoTo.  Das Lockout-Tagout-Programm (LoTo) kann hier die Arbeitssicherheit entscheidend erhöhen: Es stellt mit Schlössern sicher, dass alle Energien abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind. Wir stellen euch ein paar Hilfsmittel daraus vor:

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout

Risikobeurteilung: Effiziente Multi-User-Zusammenarbeit mit CE-CON Safety

Erstellt von Lucia Gefken am 26.08.23 11:38

Bei CE-CON arbeiten viele Parteien an einer Risikobeurteilung. Mindestens zwei hauseigene Berater sind direkt am Erstellungsprozess beteiligt: Eine Person führt dabei die Risikobeurteilung durch, eine zweite Person kontrolliert im Vier-Augen-Prinzip die Ergebnisse. Vielleicht muss die Projektleitung ebenfalls auf die Risikobeurteilung zugreifen, zum Beispiel, um Ansprechpartner der Kunden einzutragen oder später ein PDF zu generieren. Dazu kommt eine weitere CE-CON-interne Person, welche die Rechtschreibung und Grammatik überprüft. Sobald die Ergebnisse weitestgehend feststehen, übernimmt die Technische Redaktion die Risikobeurteilung, um daraus beispielsweise Warn- und Sicherheitshinweise für die Betriebsanleitung zu formulieren. In diesem Schritt fallen häufig noch unpassende Vorgaben für die Signalwörter, fehlende Stichpunkte in der bestimmungsgemäßen Verwendung oder ungenaue Formulierungen auf, die angepasst werden müssen.

Sobald die Risikobeurteilung alle CE-CON-internen Instanzen durchlaufen hat, wird sie dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auch hier gibt es zuständige Konstrukteure und Konstrukteurinnen, welche die Ergebnisse prüfen und in der Regel die Maßnahmen umsetzen, Fragen zu den einzelnen Punkten haben oder Korrekturen einbringen. Zusätzlich können weitere Prüfungen, zum Beispiel durch den zuständigen CE-Beauftragen oder der Geschäftsführung, notwendig sein.

Bei so vielen verschiedenen Stationen können drei Faktoren die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Risikobeurteilung stark verbessern:

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!