Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Die Schoko-Nikolausrichtlinie -  Genormter Umweltschutz

Erstellt von Lucia Gefken am 15.12.23 12:48

Pünktlich zur Weihnachtszeit wird mir in den sozialen Medien die sogenannte „Schoko-Nikolaus-Richtlinie“ angezeigt. Hört sich lecker an und hat mein Interesse geweckt. Müssen Nikoläuse ein bestimmtes Maß oder Aussehen haben, um als Nikolaus angeboten zu werden? Und wie schaut es eigentlich mit den Weihnachtsmännern aus? Sind die auch betroffen?

Die Schokoladenrichtlinie

Eine kurze Recherche und zwei Schoko-Weihnachtsmänner später ist mir klar: Was lustig anmutet, ist wichtiger denn je. Denn der offizielle Name der Richtlinie VDI 3893 lautet „Emissionsminderung -Anlagen zum Rösten von Kakao und zur Herstellung von Schokoladenmassen“. Also betrifft diese Richtlinie nicht nur die frisch verzehrten Schokoholkörper, sondern auch die Pralinen in meinem Adventskalender, die Kuvertüre auf dem Kuchen und die Schokostreusel auf dem Frühstücksbrot. In der Richtlinie finden sich Informationen über die einzelnen Verfahrensstufen zur Herstellung von Schokoladenmassen. Außerdem werden die dabei auftretenden Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen fokussiert und erklärt, wie diese zu messen und minimieren sind. Eine Richtlinie also, die sich positiv auf die Umwelt auswirken sollte.

Mehr als nur leere Worthülsen - Richtlinien schaffen Klarheit

Normen und Richtlinien sind also nicht nur komplizierte Wortgebilde, die kaum ein normaler Mensch ohne Interpretationshilfe versteht und sind nicht erfunden worden, um unseren Arbeitsalltag zu erschweren. Sie sind nützlich, wenn auch in der Umsetzung oft ärgerlich. Wir haben bereits in früheren Texten gelernt, dass sie uns vor Arbeitsunfällen schützen und unsere Produkte sicher machen, damit uns nichts passiert. Oder sie bewahren uns vor großem Chaos, weil zum Beispiel Papiergrößen genormt sind und wir nicht für jeden neuen Drucker eine andere Papiergröße kaufen müssen – es reicht schon, dass bisher mit jedem neuen Elektronikgerät ein neues Ladekabel angeschafft werden musste. Übrigens wird auch hier eine neue Richtlinie für einheitliche Ladekabel sorgen und der Suche nach dem richtigen Kabel im Spaghetti-Haufen hoffentlich bald ein Ende bereiten.                                                                                                          Auch die Umwelt soll von Richtlinien und Normen profitieren.

Richtlinien als Beitrag zum Umweltschutz

Ein wichtiger Baustein in der umweltfreundlichen Richtlinien- und Normenwelt ist sicherlich der
europäische Grüne Deal, mit dem geregelt ist, wie wir zum Beispiel in Zukunft mit den Ressourcen umgehen und eine Kreislaufwirtschaft schaffen. Der nachhaltige Gedanke war sicher auch (neben den Kosten) ein Hauptfaktor, warum wir laut Maschinenverordnung zukünftig unsere Betriebsanleitungen nicht mehr zwingend in Papierform bereitstellen müssen. Auch die neue Ökodesign-Verordnung wird zukünftig noch weiter zur Regelung der Ressourceneffizienz und somit zum Umweltschutz beitragen.

Dabei soll der digitale Produktpass helfen. Denn damit können Lieferketten besser zurückverfolgt und bedenkliche Stoffe schneller identifiziert werden.
Auch rechtliche Forderungen an Nutzungs-Informationen über die richtige Entsorgung, Wartung und Reparatur eines Produkts, etwa in Form von Betriebsanleitungen, sind am Ende nicht nur
Maßnahmen zum Schutz der Personen, die damit arbeiten, sondern ein Beitrag zum Umweltschutz. Denn wer die notwendigen Wartungstätigkeiten durchführt, die Filter regelmäßig austauscht oder auf ausreichend Schmierfett am Motor achtet, hat länger was von seinem Produkt und muss nicht frühzeitig ein Neues kaufen. Das sehen wir am deutlichsten am Verbrennermotor unserer Autos. Wenn wir hier die Kontrollleuchten ignorieren und Wartungsintervalle vernachlässigen, wird unser fahrbarer Untersatz im schlimmsten Fall den Dienst quittieren. Normen und Richtlinien sind oft ein Ärgernis, können aber je nach Anforderungen zum Umweltschutz beitragen – nicht nur bei den
Nikoläusen.


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Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Die vier zentralen Fehler bei der LOTO-Einführung

Erstellt von Peter Roßmann am 13.12.23 10:36

LOTO – Lockout Tagout – ist ein Verfahren des Arbeitsschutzes: Dabei werden alle Energien einer Maschine oder Anlage abgesperrt und markiert (lockout = abschließen, tagout = kennzeichnen). Es wird für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten wie Reinigung und Instandhaltung eingesetzt, da in dieser Lebensphasen der Maschine, das heißt außerhalb des Regelbetriebs, die meisten wirklich schweren oder tödlichen Unfälle passieren – wegen Restenergien, die eben nicht getrennt wurden. Wenn Unternehmen LOTO von vorneherein falsch angehen, können sie das Programm später aber nicht mehr vollständig und erfolgreich umsetzen. Diese vier Fehler sehen wir immer wieder. 

1. Einfach mal LOTO-Schlösser kaufen

Viele Unternehmen starten Lockout-Tagout ohne Struktur. Sie gehen den in ihrer Wahrnehmung einfachsten Schritt und kaufen LOTO-Equipment wie Schlösser, damit sie etwas in der Hand haben. Oft werden hierbei beispielsweise Schlösser mit einem falschen Schließmechanismus gekauft. Um es klar zu sagen: Das ist rausgeworfenes Geld und die falsche Herangehensweise. Denn LOTO benötigt die richtigen Umgebungsbedingungen, die passende Orgastruktur und entsprechende Prozesse. Unternehmen brauchen also einen Plan. Sie müssen ihr Ziel kennen und den Weg dorthin. Dafür müssen sie sich ein LOTO- Programm und eine Struktur überlegen und ihre Abläufe in der Wartung abbilden. Das LOTO-Verfahren sollte in die bereits vorhandenen Strukturen eingebunden werden. Auf dieser Basis können Unternehmen später die notwendigen LOTO-Materialien viel gezielter einkaufen und außerdem noch Geld sparen. Wir von CE-CON beraten und unterstützen beim Aufsetzen eines LOTO-Programms und beantworten alle Fragen.

2. Lockout-Tagout der Belegschaft überstülpen

Die Anforderung, ein Lockout-Tagout-Programm aufzusetzen, kommt in der Regel von der Konzernmutter oder als Reaktion auf einen Unfall im Betrieb. Weil in der Wahrnehmung der Geschäftsführung die Instandhaltung verändert werden muss, wird LOTO der Belegschaft von oben übergestülpt. Genau das sollten Unternehmen vermeiden. Der Grundgedanke von LOTO ist, dass sich der Instandhalter selbst bei seiner womöglich gefährlichen Arbeit sichern kann. Falls die Prozesse falsch angegangen werden, wird es dagegen oft als Konzernvorgabe empfunden. Weitere Handgriffe im normalen Ablauf werden dafür notwendig und es ist wahrscheinlich, dass die Instandhaltung die LOTO-Prozeduren zunächst als unnötig ansieht. Deswegen muss die Belegschaft richtig abgeholt werden: Steht sie Lockout-Tagout nicht offen gegenüber, kann es nicht gelingen, das Programm langfristig zu implementieren. Die Anwender müssen dahinterstehen. Unternehmen müssen also klarmachen, worum es geht; es braucht Ansprechpartner und der Prozess muss überwacht werden. Es reicht nicht, dem Personal LOTO-Schlösser und eine Arbeitsanweisung in die Hand zu drücken.

3. Der Maschinenpark ist nicht LOTO-fähig

Wir haben schon festgestellt, dass das LOTO-Programm vor dem Equipmentkauf stehen muss. Anders formuliert: Unternehmen müssen wissen, wo Lockout-Tagout umsetzbar ist und wie – und das kann eine Herausforderung sein, denn oft ist der Maschinenpark gar nicht LOTO-fähig. Der Instandhalter ist schlicht nicht in der Lage, die Energien einer Maschine mit seinem Schloss abzuriegeln, wenn sich manche Abschaltpunkte mit dem Schloss nicht trennen oder manche Energien sich nicht abschalten lassen: Etwa, wenn die Pneumatikzuleitung in drei Bearbeitungszentren führt, es aber nur einen Haupthahn gibt, um sie abzustellen. Lockout-Tagout für nur eines der Zentren ist damit nicht möglich – es müsste eine untergeordnete Wartungseinheit eingebaut werden.

Oft geht eine Art Inventur dem Einführen von Lockout-Tagout voraus: Unternehmen benötigen eine Liste aller Maschinen, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit diese mit welchen Energien verbunden sind und wie man sie trennen kann. Wichtig dabei ist, dass man sich mit seinen vorhandenen Strukturen und auch den Maschinen beschäftigt bevor das Verfahren einfach gemacht wird. In der Regel sind Anlagen über Jahre hinweg gewachsen und deswegen nicht LOTO-fähig, es gibt aber auch Optimierungsbedarf bei Unternehmen mit neuen Maschinenparks. Ist eine Maschine nicht LOTO-fähig, ist ein Workaround mit anderen Hilfsmitteln notwendig, um ihre Energien sicher abzustellen. Das dauert immer länger.

Die gute Nachricht: Für die Umrüstung ist in der Regel kein Riesenbudget notwendig. Manchmal reicht es, einen Kugelhahn oder ein Handrad zu implementieren, um eine Energie absperren zu können, oder eine Leitung umzulegen.

Heißt: nicht einfach alles wegwerfen, sondern das Verfahren passend auf die Strukturen umsetzen und eben auch auf die vorhandenen Maschinen. Neue Anlagen können direkt so eingebaut werden, dass das LOTO-Verfahren durchgeführt werden kann. CE-CON ist bei der Beratung behilflich und unterstützt dabei, LOTO-Vorlagen und -Anweisungen (LOTO-Prozeduren) zu erstellen.

4. Lockout-Tagout bleibt leblos

Dem LOTO-Programm Leben einzuhauchen, ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen: Mit einer Schulung nach der Schicht ist das aber nicht getan. Es reicht auch nicht, dem Team das Programm zu überreichen und seine Anwendung vorzugeben. Dann bleiben die aufwändig erstellten LOTO-Prozeduren in der Schublade liegen und das erwünschte Ergebnis – mehr Arbeitssicherheit – stellt sich nicht ein.

Damit Lockout-Tagout mit Leben erfüllt und zum Automatismus wird, sind internes Marketing genauso wie regelmäßige Audits erforderlich. Die Personen müssen um die Bedeutung des Themas Arbeitssicherheit wissen und selbst die Motivation mitbringen, sie zu leben. Vorgesetzte müssen es vorleben.

Gute visuelle Darstellungen erleichtern die Anwendung, Sicherheitsunterweisungen und Aushänge halten das Programm in Erinnerung. Es ist sinnvoll, Schulungen für die Instandhaltung in engerer Taktung anzubieten, auch um Personalwechsel abzufangen. Beispielhafte Reparaturen mit LOTO-Prozedur an einer Anlage können zeigen, wie das Programm angewendet werden kann. Auch die Verantwortung muss an den richtigen Stellen liegen. Die Teamleiter der Instandhaltung überwachen die Durchführung des LOTO-Programms und Unternehmen brauchen Klarheit, wen sie aus welcher Ebene ins Boot holen.

Unsere Berater von CE-CON unterstützen gern dabei, das LOTO-Programm zu implementieren, Probleme zu lösen und es mit Leben zu füllen.

Einfache LOTO-Anweisungen mit CE-CON Safety erstellen

LOTO-Anweisungen sind der Kern des LOTO-Verfahrens. Sie sollten kurz und prägnant sein, mit wenig Text und mit aussagekräftigen Bildern, und schnell greifbar aufbewahrt werden. Die LOTO-Prozedur muss genau auf die Maschine passen und die Abschaltpunkte schnell zu finden und eindeutig beschriftet sein. Hat eine Maschine zum Beispiel eine Zuleitung mit vier Kugelhähnen, muss aus der Anweisung hervorgehen, welcher welcher Aufgabe hat. Die Maschine kann mit Schildern oder Aufklebern versehen werden, um zum Beispiel den elektrischen Abschaltpunkten eine fortlaufende Nummer zuzuordnen und für eine klare Beschriftung bzw. Betriebsmittelkennzeichnung zu sorgen.

Unsere Software CE-CON Safety erlaubt es künftig, diese LOTO-Anweisungen einfach zu erstellen. Mit den Vorlagen in CE-CON Safety, mit Textbausteinen und Ablaufbeschreibungen können LOTO-Anweisungen schnell erstellt werden, so dass nicht für die Vielzahl der Maschinen hunderte Worddokumente angelegt werden müssen.

Unser Tool mit dem neuen LOTO-Modul ist ab nächstem Jahr offiziell erhältlich.

Fotos der Maschinen können dann einfach hochgeladen werden und die Anweisung bei Bedarf auch auf dem Tablet erstellt werden. Auch der Aufwand der Inventur der Maschinen kann durch die Vorlagen minimiert werden.

Die Software wird auch bei der Systematik des LOTO-Programms unterstützen, also wie es geclustert werden kann und wie die Referenznummern für Maschinen sinnvollerweise vergeben werden sollten. CE-CON Safety hilft dann, hier Struktur zu erschaffen und Arbeit zu sparen.


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Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Vergütungssysteme als Entwicklungschance

Erstellt von Maren Handwerk am 29.11.23 11:19

In der letzten Zeit werde ich oft gebeten, das Vergütungssystem von CE-CON vorzustellen.
Inspiriert von der New Pay Bewegung haben wir ein Bezahlmodell entwickelt, das
insbesondere Transparenz und Fairness als zentrale Kriterien beinhalten sollte. Als
Unternehmerin und damit einhergehend auch leidenschaftliche Organisationsentwicklerin
liegt mir aber auch das Entwicklungspotenzial meiner Kolleginnen und Kollegen sehr am
Herzen und somit sollte es eben kein statisches Modell sein, sondern Spielraum für
persönliche Entwicklung und Gestaltung bieten.

CE-CON: Bezahlmodell mit Entwicklungskomponente

Und genau hier steigen viele in meinen Vorträgen gedanklich aus und ich frage mich jedes
Mal, was es sein mag, was für Verwirrung sorgt? Ein statisches Modell ist schnell erklärt, da
kann man auf Tabellen, Graphiken oder Charts zurückgreifen, um es zu anschaulich zu
machen. Die Entwicklungskomponente hingegen birgt eine oft schwer greifbare Dynamik in
sich, die nicht so richtig in dieses Thema passen mag.

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass niemand gern über Geld sprechen mag? Denn genau das passiert, wenn man sich von der rein statischen Betrachtung verabschiedet und den ganzen Menschen mit einbezieht.
Festzulegen, welche Gruppe, Stufe, Stelle oder Aufgabe welches Gehalt bekommt, ist das
eine – das ist ohnehin schon sehr komplex und macht einen Haufen Arbeit – aber man kann
es auch recht abstrakt halten, irgendwie statisch halt. Sich gemeinsam jedoch Themen
zuzuwenden, wie „Was ist uns unsere Arbeit wert?“ oder „Was bedeutet Leistung für mich?“
wird dann schon etwas haariger.

Plötzlich müssen sich alle Beteiligten mit Gedanken auseinandersetzen, die sie sich in tradierten Organisationsmodellen vielleicht gar nicht machen – oder zumindest nicht aussprechen mussten. Über Geld zu reden ist entweder auf eine Art schamhaft und tabuisiert oder es wird laut und offen eingefordert. Aber ein differenzierter, sachlicher und ruhiger Austausch finden selten statt. Auch ich habe ihn erst lernen müssen.

Flexible Vergütung statt standardisiertes Gehaltsmodell

Als Führungskraft bleibt es mir allerdings auch nicht erspart, mich mit der Komplexität, die
Vergütung mit sich bringen kann, auseinanderzusetzen und ich kann die Verlockung, die ein
intransparentes oder auch standardisiertes Gehaltsmodell mit sich bringt, sehr gut verstehen.
Aber offenbar schützen sie uns nicht vor (oft auch öffentlichen) Debatten über ungleiche
Bezahlung oder verhärteten Tarifkonflikten, in denen es nur noch Kampf gibt.

Also gehe ich es doch direkt an und führe die Diskussion an der Quelle. Dabei muss vieles berücksichtigt werden. Die besondere Herausforderung ist es, den Menschen dort abzuholen, wo er ist. Ich widme mich Fragestellungen wie: „Hast du genug betriebswirtschaftliche Einblicke, um ein Gefühl für die Höhe deines Gehaltes zu bekommen?“, „Was brauchst du, um offen über deinen Gehaltswunsch zu sprechen?“, „Wie gehst du damit um, wenn du dich ungerecht bezahlt fühlst?“ oder auch ganz schlicht „Wie sehr möchtest du dich in dieser Diskussion überhaupt einbringen?“.

Jede Person setzt andere Prioritäten im Leben, mal ist es Geld, mal Zeit, mal Sinnhaftigkeit -
fast immer ist es ein Mix mit unterschiedlicher Gewichtung. Daher braucht es ein System,
das nicht nur transparent und fair ist, sondern das auch atmen und sich entwickeln kann.
Und das jedem den Raum gibt, sich so weit einzubringen, wie man es sich selbst zutraut.
Dabei muss es schlüssig und überschaubar sein und auch bleiben, nicht zu unterschätzende
Kriterien – denn schnell werden solche Systeme auch mal totdiskutiert.

 

Die Vergütungsfrage gehört zum Miteinander

Nun fragen Sie sich vielleicht, warum wir uns bei CE-CON die Mühe überhaupt machen?
Denn es ist richtig, dass es viel Arbeit macht, Zeit kostet und auch Geld. Ich behaupte nicht,
dass wir das richtige Modell gefunden haben, aber ich bin mir sicher, dass die alten Modelle
in Zukunft nicht mehr funktionieren werden.

Wir haben uns in weiten Teilen zu einer Arbeitsgesellschaft entwickelt, die vermehrt auf die Bereitstellung von Wissen, denn auf Produkte basiert. In vielen Bereichen wurde die Produktion fast vollständig automatisiert – was früher Hunderte hergestellt haben, machen nun wenige. Und diese sind meist hoch qualifiziert und fordern zu Recht Veränderung in Fragen der Teilhabe und der Mitgestaltung. Führung bedeutet zunehmend einen guten Umgang mit der Organisation von Expertisen, so dass etwas daraus entstehen kann, was die Welt braucht.

Die CE-CON ist hier gewissermaßen ein schönes Beispiel, denn erst aus dem Zusammenwirken unserer Beraterinnen und Berater und unseren Softwareentwicklerinnen und -entwicklern als Team ist etwas entstanden, was unseren Kunden Mehrwert bietet. So etwas könnte kein Chef der Welt von A bis Z durchplanen – es geht nur in einem fluiden Miteinander, indem
Spezialwissen und Kreativität in einen Prozess einfließen, der etwas Neues entstehen lässt.

Und dieses Miteinander hört nicht bei der Vergütungsfrage auf oder sollte es zumindest
nicht. Denn erst, wenn wir uns nicht nur mit der Entstehung von Mehrwert, sondern auch
mit seiner Verwendung verantwortungsbewusst auseinandersetzen, wird es rund. Und das
ist nicht nur in Unternehmen so, sondern gilt für alles, was wir tun.

 


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Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung: Effiziente Multi-User-Zusammenarbeit mit CE-CON Safety

Erstellt von Lucia Gefken am 26.08.23 11:38

Bei CE-CON arbeiten viele Parteien an einer Risikobeurteilung. Mindestens zwei hauseigene Berater sind direkt am Erstellungsprozess beteiligt: Eine Person führt dabei die Risikobeurteilung durch, eine zweite Person kontrolliert im Vier-Augen-Prinzip die Ergebnisse. Vielleicht muss die Projektleitung ebenfalls auf die Risikobeurteilung zugreifen, zum Beispiel, um Ansprechpartner der Kunden einzutragen oder später ein PDF zu generieren. Dazu kommt eine weitere CE-CON-interne Person, welche die Rechtschreibung und Grammatik überprüft. Sobald die Ergebnisse weitestgehend feststehen, übernimmt die Technische Redaktion die Risikobeurteilung, um daraus beispielsweise Warn- und Sicherheitshinweise für die Betriebsanleitung zu formulieren. In diesem Schritt fallen häufig noch unpassende Vorgaben für die Signalwörter, fehlende Stichpunkte in der bestimmungsgemäßen Verwendung oder ungenaue Formulierungen auf, die angepasst werden müssen.

Sobald die Risikobeurteilung alle CE-CON-internen Instanzen durchlaufen hat, wird sie dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auch hier gibt es zuständige Konstrukteure und Konstrukteurinnen, welche die Ergebnisse prüfen und in der Regel die Maßnahmen umsetzen, Fragen zu den einzelnen Punkten haben oder Korrekturen einbringen. Zusätzlich können weitere Prüfungen, zum Beispiel durch den zuständigen CE-Beauftragen oder der Geschäftsführung, notwendig sein.

Bei so vielen verschiedenen Stationen können drei Faktoren die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Risikobeurteilung stark verbessern:

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

Einfache Risikobeurteilung mit Software CE-CON Safety

Erstellt von Sven de Vries am 14.08.23 10:00

Elektrik, Mechanik und Thermik, Lärmemission, kinetische Energie oder Strahlung: Maschinen und Anlagen stecken voller potenzieller Gefahrenquellen. Um diese abzustellen oder so weit es geht zu mindern und die Maschine sicher zu machen, erstellen Maschinenbauer im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für das CE-Kennzeichen eine Risikobeurteilung. So sieht es die Maschinenrichtlinie vor. Die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ konkretisiert dabei, wie die Sicherheitsanforderungen aussehen und wie die Risikobeurteilung erfolgen soll. 

Diese Risikobeurteilung lässt sich mit der passenden Software – CE-CON Safety – einfacher erstellen. Wir erklären heute, warum das so ist und wo die Prozesserleichterung erfolgt: 

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Erster Blick der Technischen Redaktion in die neue Maschinenverordnung

Erstellt von Lucia Gefken am 06.08.23 18:48

Die neue Maschinenverordnung ist frisch veröffentlicht und somit etwas früher als gedacht in aller Munde. Gerade in Bezug auf die Betriebsanleitungen bringt sie ein paar gewünschte Änderungen. Ich schmeiße meine Glaskugel an und schaue, wie sich der aktuelle Stand auf unsere Betriebsanleitungen auswirken könnte. Bringt die Verordnung endlich den gewünschten Kick in eine moderne Ära der Dokumentation oder bleibt der Betriebsanleitung weiterhin ein verstaubtes Image anhaften?

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Themen: Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Digitalisierung

Technische Dokumentation: Dem Dokumentationslümmel auf der Spur

Erstellt von Lucia Gefken am 03.05.23 08:00

Wir kennen sie alle: die frechen Dokumentationslümmel, die sich in unsere Technische Dokumentation einschleichen wollen. Angefangen bei der falschen Sprache, über unzureichende Inhalte bis zum fehlenden Dokument kann alles dabei sein. Doch wie können wir solche fehlerhafte Technische Dokumentation erkennen oder vielleicht sogar im Vorfeld vermeiden?

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen

Gleichberechtigung im Unternehmen: Fairness und Sicherheit am Arbeitsplatz – für alle Geschlechter

Erstellt von Lucia Gefken am 12.04.23 19:53

Anlässlich des Internationalen Frauentags haben wir bei CE-CON geschaut, wie die Themen Gleichstellung, Gendergerechtigkeit und der Blick auf die weibliche Belegschaft im Unternehmen umgesetzt werden. Und wir sind zu dem Schluss gekommen: Viele Grundsätze werden bei CE-CON bereits gelebt, aber wir haben auch ein paar Punkte aufgedeckt, die wir optimieren können und wollen. Außerdem ist uns aufgefallen, wie diskriminierend Persönliche Schutzausrüstungen sein kann, die sich nach wie vor an den Bedürfnissen des Standardmanns orientiert.

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Themen: Über CE-CON, Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung ist Teamarbeit – neue Blog-Reihe (1)

Erstellt von Jörg Handwerk am 24.01.23 10:00

Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit

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