Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Vergütungssysteme als Entwicklungschance

Erstellt von Maren Handwerk am 29.11.23 11:19

In der letzten Zeit werde ich oft gebeten, das Vergütungssystem von CE-CON vorzustellen.
Inspiriert von der New Pay Bewegung haben wir ein Bezahlmodell entwickelt, das
insbesondere Transparenz und Fairness als zentrale Kriterien beinhalten sollte. Als
Unternehmerin und damit einhergehend auch leidenschaftliche Organisationsentwicklerin
liegt mir aber auch das Entwicklungspotenzial meiner Kolleginnen und Kollegen sehr am
Herzen und somit sollte es eben kein statisches Modell sein, sondern Spielraum für
persönliche Entwicklung und Gestaltung bieten.

CE-CON: Bezahlmodell mit Entwicklungskomponente

Und genau hier steigen viele in meinen Vorträgen gedanklich aus und ich frage mich jedes
Mal, was es sein mag, was für Verwirrung sorgt? Ein statisches Modell ist schnell erklärt, da
kann man auf Tabellen, Graphiken oder Charts zurückgreifen, um es zu anschaulich zu
machen. Die Entwicklungskomponente hingegen birgt eine oft schwer greifbare Dynamik in
sich, die nicht so richtig in dieses Thema passen mag.

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass niemand gern über Geld sprechen mag? Denn genau das passiert, wenn man sich von der rein statischen Betrachtung verabschiedet und den ganzen Menschen mit einbezieht.
Festzulegen, welche Gruppe, Stufe, Stelle oder Aufgabe welches Gehalt bekommt, ist das
eine – das ist ohnehin schon sehr komplex und macht einen Haufen Arbeit – aber man kann
es auch recht abstrakt halten, irgendwie statisch halt. Sich gemeinsam jedoch Themen
zuzuwenden, wie „Was ist uns unsere Arbeit wert?“ oder „Was bedeutet Leistung für mich?“
wird dann schon etwas haariger.

Plötzlich müssen sich alle Beteiligten mit Gedanken auseinandersetzen, die sie sich in tradierten Organisationsmodellen vielleicht gar nicht machen – oder zumindest nicht aussprechen mussten. Über Geld zu reden ist entweder auf eine Art schamhaft und tabuisiert oder es wird laut und offen eingefordert. Aber ein differenzierter, sachlicher und ruhiger Austausch finden selten statt. Auch ich habe ihn erst lernen müssen.

Flexible Vergütung statt standardisiertes Gehaltsmodell

Als Führungskraft bleibt es mir allerdings auch nicht erspart, mich mit der Komplexität, die
Vergütung mit sich bringen kann, auseinanderzusetzen und ich kann die Verlockung, die ein
intransparentes oder auch standardisiertes Gehaltsmodell mit sich bringt, sehr gut verstehen.
Aber offenbar schützen sie uns nicht vor (oft auch öffentlichen) Debatten über ungleiche
Bezahlung oder verhärteten Tarifkonflikten, in denen es nur noch Kampf gibt.

Also gehe ich es doch direkt an und führe die Diskussion an der Quelle. Dabei muss vieles berücksichtigt werden. Die besondere Herausforderung ist es, den Menschen dort abzuholen, wo er ist. Ich widme mich Fragestellungen wie: „Hast du genug betriebswirtschaftliche Einblicke, um ein Gefühl für die Höhe deines Gehaltes zu bekommen?“, „Was brauchst du, um offen über deinen Gehaltswunsch zu sprechen?“, „Wie gehst du damit um, wenn du dich ungerecht bezahlt fühlst?“ oder auch ganz schlicht „Wie sehr möchtest du dich in dieser Diskussion überhaupt einbringen?“.

Jede Person setzt andere Prioritäten im Leben, mal ist es Geld, mal Zeit, mal Sinnhaftigkeit -
fast immer ist es ein Mix mit unterschiedlicher Gewichtung. Daher braucht es ein System,
das nicht nur transparent und fair ist, sondern das auch atmen und sich entwickeln kann.
Und das jedem den Raum gibt, sich so weit einzubringen, wie man es sich selbst zutraut.
Dabei muss es schlüssig und überschaubar sein und auch bleiben, nicht zu unterschätzende
Kriterien – denn schnell werden solche Systeme auch mal totdiskutiert.

 

Die Vergütungsfrage gehört zum Miteinander

Nun fragen Sie sich vielleicht, warum wir uns bei CE-CON die Mühe überhaupt machen?
Denn es ist richtig, dass es viel Arbeit macht, Zeit kostet und auch Geld. Ich behaupte nicht,
dass wir das richtige Modell gefunden haben, aber ich bin mir sicher, dass die alten Modelle
in Zukunft nicht mehr funktionieren werden.

Wir haben uns in weiten Teilen zu einer Arbeitsgesellschaft entwickelt, die vermehrt auf die Bereitstellung von Wissen, denn auf Produkte basiert. In vielen Bereichen wurde die Produktion fast vollständig automatisiert – was früher Hunderte hergestellt haben, machen nun wenige. Und diese sind meist hoch qualifiziert und fordern zu Recht Veränderung in Fragen der Teilhabe und der Mitgestaltung. Führung bedeutet zunehmend einen guten Umgang mit der Organisation von Expertisen, so dass etwas daraus entstehen kann, was die Welt braucht.

Die CE-CON ist hier gewissermaßen ein schönes Beispiel, denn erst aus dem Zusammenwirken unserer Beraterinnen und Berater und unseren Softwareentwicklerinnen und -entwicklern als Team ist etwas entstanden, was unseren Kunden Mehrwert bietet. So etwas könnte kein Chef der Welt von A bis Z durchplanen – es geht nur in einem fluiden Miteinander, indem
Spezialwissen und Kreativität in einen Prozess einfließen, der etwas Neues entstehen lässt.

Und dieses Miteinander hört nicht bei der Vergütungsfrage auf oder sollte es zumindest
nicht. Denn erst, wenn wir uns nicht nur mit der Entstehung von Mehrwert, sondern auch
mit seiner Verwendung verantwortungsbewusst auseinandersetzen, wird es rund. Und das
ist nicht nur in Unternehmen so, sondern gilt für alles, was wir tun.

 


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Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung: Effiziente Multi-User-Zusammenarbeit mit CE-CON Safety

Erstellt von Lucia Gefken am 26.08.23 11:38

Bei CE-CON arbeiten viele Parteien an einer Risikobeurteilung. Mindestens zwei hauseigene Berater sind direkt am Erstellungsprozess beteiligt: Eine Person führt dabei die Risikobeurteilung durch, eine zweite Person kontrolliert im Vier-Augen-Prinzip die Ergebnisse. Vielleicht muss die Projektleitung ebenfalls auf die Risikobeurteilung zugreifen, zum Beispiel, um Ansprechpartner der Kunden einzutragen oder später ein PDF zu generieren. Dazu kommt eine weitere CE-CON-interne Person, welche die Rechtschreibung und Grammatik überprüft. Sobald die Ergebnisse weitestgehend feststehen, übernimmt die Technische Redaktion die Risikobeurteilung, um daraus beispielsweise Warn- und Sicherheitshinweise für die Betriebsanleitung zu formulieren. In diesem Schritt fallen häufig noch unpassende Vorgaben für die Signalwörter, fehlende Stichpunkte in der bestimmungsgemäßen Verwendung oder ungenaue Formulierungen auf, die angepasst werden müssen.

Sobald die Risikobeurteilung alle CE-CON-internen Instanzen durchlaufen hat, wird sie dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auch hier gibt es zuständige Konstrukteure und Konstrukteurinnen, welche die Ergebnisse prüfen und in der Regel die Maßnahmen umsetzen, Fragen zu den einzelnen Punkten haben oder Korrekturen einbringen. Zusätzlich können weitere Prüfungen, zum Beispiel durch den zuständigen CE-Beauftragen oder der Geschäftsführung, notwendig sein.

Bei so vielen verschiedenen Stationen können drei Faktoren die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Risikobeurteilung stark verbessern:

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

Einfache Risikobeurteilung mit Software CE-CON Safety

Erstellt von Sven de Vries am 14.08.23 10:00

Elektrik, Mechanik und Thermik, Lärmemission, kinetische Energie oder Strahlung: Maschinen und Anlagen stecken voller potenzieller Gefahrenquellen. Um diese abzustellen oder so weit es geht zu mindern und die Maschine sicher zu machen, erstellen Maschinenbauer im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für das CE-Kennzeichen eine Risikobeurteilung. So sieht es die Maschinenrichtlinie vor. Die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ konkretisiert dabei, wie die Sicherheitsanforderungen aussehen und wie die Risikobeurteilung erfolgen soll. 

Diese Risikobeurteilung lässt sich mit der passenden Software – CE-CON Safety – einfacher erstellen. Wir erklären heute, warum das so ist und wo die Prozesserleichterung erfolgt: 

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Erster Blick der Technischen Redaktion in die neue Maschinenverordnung

Erstellt von Lucia Gefken am 06.08.23 18:48

Die neue Maschinenverordnung ist frisch veröffentlicht und somit etwas früher als gedacht in aller Munde. Gerade in Bezug auf die Betriebsanleitungen bringt sie ein paar gewünschte Änderungen. Ich schmeiße meine Glaskugel an und schaue, wie sich der aktuelle Stand auf unsere Betriebsanleitungen auswirken könnte. Bringt die Verordnung endlich den gewünschten Kick in eine moderne Ära der Dokumentation oder bleibt der Betriebsanleitung weiterhin ein verstaubtes Image anhaften?

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Themen: Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Digitalisierung

Technische Dokumentation: Dem Dokumentationslümmel auf der Spur

Erstellt von Lucia Gefken am 03.05.23 08:00

Wir kennen sie alle: die frechen Dokumentationslümmel, die sich in unsere Technische Dokumentation einschleichen wollen. Angefangen bei der falschen Sprache, über unzureichende Inhalte bis zum fehlenden Dokument kann alles dabei sein. Doch wie können wir solche fehlerhafte Technische Dokumentation erkennen oder vielleicht sogar im Vorfeld vermeiden?

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen

Gleichberechtigung im Unternehmen: Fairness und Sicherheit am Arbeitsplatz – für alle Geschlechter

Erstellt von Lucia Gefken am 12.04.23 19:53

Anlässlich des Internationalen Frauentags haben wir bei CE-CON geschaut, wie die Themen Gleichstellung, Gendergerechtigkeit und der Blick auf die weibliche Belegschaft im Unternehmen umgesetzt werden. Und wir sind zu dem Schluss gekommen: Viele Grundsätze werden bei CE-CON bereits gelebt, aber wir haben auch ein paar Punkte aufgedeckt, die wir optimieren können und wollen. Außerdem ist uns aufgefallen, wie diskriminierend Persönliche Schutzausrüstungen sein kann, die sich nach wie vor an den Bedürfnissen des Standardmanns orientiert.

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Themen: Über CE-CON, Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung ist Teamarbeit – neue Blog-Reihe (1)

Erstellt von Jörg Handwerk am 24.01.23 10:00

Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit

Maschinensicherheit: So bestimmst du die passende Schutzeinrichtung

Erstellt von Jörg Handwerk am 04.10.22 10:00

Wie erreicht man Maschinensicherheit? Ein Mix aus jahrelanger Erfahrung der Konstrukteure und Wissen auf dem aktuellen Stand der Technik. Dieser ist in den harmonisierten Normen der EU abgebildet. Der Konstruktion, dem Bau oder Umbau einer Maschine sollte deswegen die sogenannte Normen- und Richtlinienrecherche vorausgehen. Hier finden Konstrukteure konkrete Hinweise zur Auswahl von Schutzeinrichtungen und zu deren Umsetzung. Damit Maschinensicherheit und die Anforderungen der Produktion nicht kollidieren, ist stets die Abstimmung mit den späteren Betreibern der Maschine notwendig.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Performance Level Validierung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Technische Dokumentation, Funktionale Sicherheit, Richtlinien und Normen

Normen als Buch? Echt jetzt?

Erstellt von Jörg Handwerk am 09.03.22 10:00

Ich sehe es schon von Weitem, wenn der Briefkastenschlitz wieder offen steht und ich freue mich. Hurra, die Norm aus Berlin ist da! Danke, lieber Verlag, dass meine online bestellte Norm endlich nach zehn Tagen in Bremen eingetroffen ist. Und jetzt?

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Themen: Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen

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