Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Jörg Handwerk

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Risikobeurteilung: Mit Digitalisierung und intelligenten Prozessen gegen den Fachkräftemangel

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.02.24 10:42

Der Fachkräftemangel treibt auch den Maschinenbau um und auf absehbare Zeit wird er wohl nicht verschwinden. Deswegen ist es sinnvoll, mit Digitalisierung und Verschlankung Prozesse so aufzusetzen und einzurichten, dass sie den Personalmangel zumindest teilweise kompensieren können – auch bei der Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung von Maschinen. Als unliebsame Tätigkeiten stehen diese nicht oben auf der Agenda der zuständigen bzw. verantwortlichen Konstrukteure und Konstrukteurinnen, schon gar nicht, wenn die eigene Arbeitsbelastung bereits hoch ist und man eigentlich lieber seiner Kernaufgabe nachgehen will. Der Fachkräftemangel zehrt: Je weniger Menschen im Team, desto mehr muss der Einzelne leisten, desto mehr Überstunden fallen an – mit den bekannten Folgen wie hohem Stresslevel, Burn-out oder Krankheiten. 

Risikobeurteilung: Aufgabenbereiche aus der Konstruktion heraus nehmen

Jetzt muss die Risikobeurteilung aber konstruktionsbegleitend erfolgen; sie nicht durchzuführen, ist keine Option. Deswegen kann es sinnvoll sein, sich die Prozesse dahinter vorzunehmen, zu prüfen, wie sie im Unternehmen ineinandergreifen, wer welche Tätigkeit ausführt und wie die Zuständigkeiten sind.

Ja, der Konstrukteur ist für die Risikobeurteilung verantwortlich. Dennoch können Arbeitsabläufe so gegliedert werden, dass weniger anspruchsvolle Teilbereiche der Risikobeurteilungs-Erstellung outgesourct werden. Hier ist Zusammenarbeit gefragt – und die Überlegung, wie die Pflichtaufgabe unaufwändig und effizient bewältigt werden kann.

Dabei gilt es, das Wissen aus der Konstruktion für andere nutzbar zu machen: Diese Informationen stehen dann als Grundlagendaten zu Gefahrensituationen und Gegenmaßnahmen zur Verfügung, also zum Beispiel welche feststehenden trennenden oder beweglich-trennenden Schutzmaßnahmen gegen welche Gefährdung eingesetzt werden. Das bedeutet, dass der Konstrukteur oder die Konstrukteurin die Gefährdungen identifiziert und ein anderer aus dem Team dann nach bestimmten Vorgaben die notwendigen Schutzmaßnahmen auswählt.

Basis für Zusammenarbeit: die Software CE-CON Safety

Die Basis für diesen Ansatz ist ein digitales Framework: unsere Software CE-CON Safety. Sie erlaubt es, dass mehrere User mit verschiedenen Rollen gemeinsam an einem Projekt – einer Risikobeurteilung – arbeiten. Außerdem unterstützt CE-CON Safety mit einer Plausibilitätsprüfung und einem Abgleich mit der Gefährdungsliste nach EN ISO 12100. Im Falle einer Säge, bei der Gefährdung des Herausschleuderns von Gegenständen, sind wirkungslose Schutzmaßnahmen wie optische Schutzeinrichtungen oder Schutzzäune nicht auswählbar und solche groben Fehler von vornherein ausgeschlossen. 

Vorlagenkatalog für Risikobeurteilung aufbauen

Bei der Risikobeurteilung muss das Rad nicht neu erfunden werden. Gefährdungen kommen immer wieder in verschiedenen Kontexten vor, dagegen wirkende Schutzmaßnahmen ebenso.

Wird der Vorlagenkatalog gut aufgebaut, sind auch Fachfremde in der Lage, bei der Erstellung einer Risikobeurteilung mitzuwirken. Das erfordert zunächst Zeit und Arbeit, die sich am Ende aber bezahlt macht, da die Konstruktion merklich entlastet werden kann, wenn sie die Risikobeurteilung nicht mehr von A bis Z selbst erstellen muss. Die Zuordnung der Schutzmaßnahmen kann dann zum Beispiel die technische Redaktion oder das Projektmanagement übernehmen, die Aufgabe kann aber auch an einer anderen Abteilung aufgehängt werden. Der Konstrukteur bzw. die Konstrukteurin muss am Ende des Prozesses nur den Compliance-Manager in CE-CON Safety durchgehen und kontrollieren, dass die zugeordneten Schutzmaßnahmen korrekt sind. Maschinen, für die in den Normen besondere Vorgaben wie höhere Schutzzäune gemacht werden, können von Fall zu Fall geprüft werden. Konstrukteur oder Konstrukteurin können die Änderungen dann selbst vornehmen oder sie als Aufgabe ins Team zurück delegieren.

Risikobeurteilung: Vorlagen für Komponenten, Gefahrenstellen und Maßnahmengruppen

In CE-CON Safety gibt es drei Vorlagentypen: für eine Komponente, also Bauteile bzw. eine Gruppe von Bauteilen mit einer bestimmten Funktion an der Maschine, für eine Gefahrenstelle oder für Maßnahmengruppen.

  • An einer Komponente werden Gefährdungen und Gefahrenstellen bzw. Tätigkeiten aufgehängt und die notwendigen Maßnahmen einmal beschrieben. Immer, wenn diese Komponente verbaut wird, reicht dann ein Klick, um die bestehende Vorlage für die Risikobeurteilung zu aktivieren. 

  • Auch Gefahrenstellen können als Vorlage gespeichert werden. Dieselbe Gefahrenstelle erfordert auch dieselben Maßnahmen, damit die Gefährdungen nicht auftauchen oder hinreichend minimiert werden: Ein Servomotor hat zum Beispiel per se drehende Teile und wird meistens heiß. Das macht eine Kennzeichnung und einen Hinweis in der Betriebsanleitung notwendig – egal, ob der Motor an einem Kran, einem Sägevorschub oder einem Roboter hängt: Die Gefahren bleiben die gleichen und werden auf dieselbe Art abgesichert. 

  • CE-CON Safety erlaubt es darüber hinaus, Maßnahmengruppen zu speichern. Wenn zum Beispiel eine Roboterzelle oder Fördertechnik eingehaust wird, zählen Schutzzaunssystem, integrierte Türen und Sicherheitstürschalter zur Maßnahmengruppe, die als Schutzsystem ebenfalls mit den notwendigen Beschreibungen und Höhenvorgaben gespeichert werden kann. 

Risikobeurteilung mit Software schneller erstellen: Praxistipps

Am besten bzw. effizientesten ist es, bei der Risikobeurteilung mit Vorlagen von der Komponente auszugehen, in die die Maschine unterteilt wird. Diese können in verschiedenen Konstellationen zu neuen Maschinen zusammengestellt werden. In unserer Erfahrung ist das in über 90 Prozent der Fälle möglich. Damit kann die Risikobeurteilung in der Software mit wenigen Klicks zusammengestellt werden. Unterm Strich können so 50 Prozent der Arbeit aus dem Aufgabenbereich der Konstruktion herausgezogen werden. Natürlich gelingt das nicht mit Excel oder Word, sondern mit einer Software, die genau für diese Aufgabe programmiert wurde: CE-CON Safety.

Übrigens: Klar, bei Serienfertigern und standardisierten Serienprodukten ist die Erstellung der Risikobeurteilung einfacher, aber auch insbesondere der Sondermaschinenbau profitiert von diesem Vorgehen, da auch hier immer wieder auf bereits konstruierten Teile zurückgegriffen wird und damit auf die Vorlagen für Komponenten oder Gefahrenstellen.

CE-CON berät bei der Strukturierung von Daten

Die Strukturierung der Daten für die Vorlagen der Risikobeurteilung kann industriesektor-, anlagen- oder produktbezogen etwas anspruchsvoller sein: Eine Fertigungslinie muss zum Beispiel anders strukturiert werden als eine CNC-Maschine. Das setzt das Wissen voraus, wie die Maschine aufgebaut wird, um eine saubere Struktur zu erschaffen und damit spätere Korrekturschleifen im Prozess zu umgehen. Eine Starthilfe ist hier anzuraten: CE-CON leistet hier gern Unterstützung und berät beim optimalen Aufbau der Vorlagen.

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Software CE-CON Safety

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Die neue Maschinenverordnung – Gefährliches Halbwissen

Erstellt von Jörg Handwerk am 20.08.23 18:57

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in die Jahre gekommen und wird den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht mehr gerecht, etwa hinsichtlich Daten- und Cybersicherheit. Es kam zu Mängeln und Unstimmigkeiten sowohl bei den nach der Richtlinie gebauten Maschinen und Produkten als auch im Konformitätsbewertungsverfahren. Mit der neuen Maschinenverordnung sollen deswegen die Bestimmungen vereinfacht, verbessert und an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden.

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie

Wann externe Hilfe sinnvoll ist – Blog-Reihe Risikobeurteilung (4)

Erstellt von Jörg Handwerk am 19.07.23 21:00

In unserer Blog-Reihe zum Thema Risikobeurteilung haben wir uns bereits angesehen, wo konkrete Mehrwerte für Unternehmen liegen können, indem man einen ganzheitlichen Blick wagt und warum eine Risikobeurteilung unbedingt im Team erarbeitet werden soll. Heute, in Teil vier, geht es um die Option, sein Team für die Risikobeurteilung mit Experten wie CE-CON zu erweitern – also um den Sinn von externer Hilfe bei der Risikobeurteilung.

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Themen: Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety

Gemeinsam statt einsam –neue Blog-Reihe (3)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.04.23 07:55

Mit der Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen die Maschinensicherheit gewährleisten: Wir haben im ersten und zweiten Teil unserer Blog-Reihe zum Thema bereits festgestellt, dass es keine gute Idee ist, die Risikobeurteilung den KonstrukteurInnen zuzuschieben und sie gemäß dem Motto “Augen zu und durch" möglichst schnell zusammenzubasteln. Wer das Thema ganzheitlich angehen will, weiß, dass das Erstellen der Risikobeurteilung Teamarbeit ist - gemeinsam statt einsam. Doch wie kann das im Detail aussehen? Darum soll es in diesem dritten Blogbeitrag zur Risikobeurteilung gehen.

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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Die liebe Not um Not-Halt und Not-Aus

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 19:17

Not-Halt, Not-Stopp, Not-Aus oder Not-Halt-Befehlsgeräte? Maschinenrichtlinie und harmonisierte Normen werfen mit verschiedenen Begriffen um sich und die Verwirrung unserer Kunden ist groß. Doch keine Sorge, so kompliziert ist es gar nicht. Wir erklären in diesem Blog-Beitrag welche Notbefehlseinrichtungen es gibt, wie sie richtigerweise heißen und wann sie eingesetzt werden (müssen).

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Themen: Arbeitssicherheit, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung mit ganzheitlichem Blick – Perspektivwechsel auf ein lästiges Übel – neue Blog-Reihe (2)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 18:41

Wer die Pflicht zur Risikobeurteilung als Beitrag zur Maschinensicherheit ganzheitlich betrachtet, kann sich von alten Annahmen – notwendiges Übel, lästige Mehrarbeit – lösen und die Chancen dahinter erkennen: eine sorgfältig erstellte Risikobeurteilung schafft nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sie kann auch interne Prozesse verbessern und wertvolle Einsichten generieren.


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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Neue Maschinenverordnung – und jetzt?

Erstellt von Jörg Handwerk am 27.01.23 10:00

Erst war es ein Gerücht, dann kristallisierte sich heraus, dass es etwas Neues geben würde: Eine Maschinenverordnung (MVO) soll es werden, keine neue Richtlinie. Aber das hat ja noch Zeit, denkst du dir. Es gibt ja noch nicht einmal ein Datum des Inkrafttretens. Wann sollte man anfangen, sich auf das, was da kommt, vorzubereiten? Eilt es bereits, oder haben wir noch Zeit oder ist gar schon fast zu spät?

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Themen: CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Digitalisierung, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung ist Teamarbeit – neue Blog-Reihe (1)

Erstellt von Jörg Handwerk am 24.01.23 10:00

Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit

Mit Lockout Tagout (LOTO) die Betriebsmittelsicherheit nachhaltig erhöhen

Erstellt von Jörg Handwerk am 04.10.22 10:00

Die gefährlichsten, manchmal sogar tödlichen Arbeitsunfälle passieren außerhalb des Regelbetriebs einer Maschine, zum Beispiel bei Reinigung oder Wartung – meist, weil Restenergien im System nicht abgeschaltet wurden. Ein Lockout-Tagout-Programm (LOTO) kann hier die Arbeitssicherheit entscheidend erhöhen: Es stellt mit Schlössern sicher, dass alle Energien abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind.

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Themen: Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout, Nachhaltigkeit

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