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Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

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