Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Risikobeurteilung: Effiziente Multi-User-Zusammenarbeit mit CE-CON Safety

Erstellt von Lucia Gefken am 26.08.23 11:38

Bei CE-CON arbeiten viele Parteien an einer Risikobeurteilung. Mindestens zwei hauseigene Berater sind direkt am Erstellungsprozess beteiligt: Eine Person führt dabei die Risikobeurteilung durch, eine zweite Person kontrolliert im Vier-Augen-Prinzip die Ergebnisse. Vielleicht muss die Projektleitung ebenfalls auf die Risikobeurteilung zugreifen, zum Beispiel, um Ansprechpartner der Kunden einzutragen oder später ein PDF zu generieren. Dazu kommt eine weitere CE-CON-interne Person, welche die Rechtschreibung und Grammatik überprüft. Sobald die Ergebnisse weitestgehend feststehen, übernimmt die Technische Redaktion die Risikobeurteilung, um daraus beispielsweise Warn- und Sicherheitshinweise für die Betriebsanleitung zu formulieren. In diesem Schritt fallen häufig noch unpassende Vorgaben für die Signalwörter, fehlende Stichpunkte in der bestimmungsgemäßen Verwendung oder ungenaue Formulierungen auf, die angepasst werden müssen.

Sobald die Risikobeurteilung alle CE-CON-internen Instanzen durchlaufen hat, wird sie dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auch hier gibt es zuständige Konstrukteure und Konstrukteurinnen, welche die Ergebnisse prüfen und in der Regel die Maßnahmen umsetzen, Fragen zu den einzelnen Punkten haben oder Korrekturen einbringen. Zusätzlich können weitere Prüfungen, zum Beispiel durch den zuständigen CE-Beauftragen oder der Geschäftsführung, notwendig sein.

Bei so vielen verschiedenen Stationen können drei Faktoren die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Risikobeurteilung stark verbessern:

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

Die neue Maschinenverordnung – Gefährliches Halbwissen

Erstellt von Jörg Handwerk am 20.08.23 18:57

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in die Jahre gekommen und wird den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht mehr gerecht, etwa hinsichtlich Daten- und Cybersicherheit. Es kam zu Mängeln und Unstimmigkeiten sowohl bei den nach der Richtlinie gebauten Maschinen und Produkten als auch im Konformitätsbewertungsverfahren. Mit der neuen Maschinenverordnung sollen deswegen die Bestimmungen vereinfacht, verbessert und an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden.

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie

Einfache Risikobeurteilung mit Software CE-CON Safety

Erstellt von Sven de Vries am 14.08.23 10:00

Elektrik, Mechanik und Thermik, Lärmemission, kinetische Energie oder Strahlung: Maschinen und Anlagen stecken voller potenzieller Gefahrenquellen. Um diese abzustellen oder so weit es geht zu mindern und die Maschine sicher zu machen, erstellen Maschinenbauer im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für das CE-Kennzeichen eine Risikobeurteilung. So sieht es die Maschinenrichtlinie vor. Die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ konkretisiert dabei, wie die Sicherheitsanforderungen aussehen und wie die Risikobeurteilung erfolgen soll. 

Diese Risikobeurteilung lässt sich mit der passenden Software – CE-CON Safety – einfacher erstellen. Wir erklären heute, warum das so ist und wo die Prozesserleichterung erfolgt: 

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung ist Teamarbeit – neue Blog-Reihe (1)

Erstellt von Jörg Handwerk am 24.01.23 10:00

Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit

Maschinensicherheit: So bestimmst du die passende Schutzeinrichtung

Erstellt von Jörg Handwerk am 04.10.22 10:00

Wie erreicht man Maschinensicherheit? Ein Mix aus jahrelanger Erfahrung der Konstrukteure und Wissen auf dem aktuellen Stand der Technik. Dieser ist in den harmonisierten Normen der EU abgebildet. Der Konstruktion, dem Bau oder Umbau einer Maschine sollte deswegen die sogenannte Normen- und Richtlinienrecherche vorausgehen. Hier finden Konstrukteure konkrete Hinweise zur Auswahl von Schutzeinrichtungen und zu deren Umsetzung. Damit Maschinensicherheit und die Anforderungen der Produktion nicht kollidieren, ist stets die Abstimmung mit den späteren Betreibern der Maschine notwendig.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Performance Level Validierung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Technische Dokumentation, Funktionale Sicherheit, Richtlinien und Normen

Sustainable Safety Improvement Program - Nachhaltig sicher

Erstellt von Jörg Handwerk am 23.06.20 11:44

Das Konzept war aufwendig. Es sollte ein Vorzeigeprojekt werden, die neue Strangpressanlage für Aluminiumprofile. Das Thema Sicherheit steht ganz oben. Deswegen wurden alle Maschinen ausnahmslos in Europa beschafft und nicht in den Staaten, wo die Anlage aufgebaut wurde und die Maschinenbauer es nicht so eng sehen mit der Sicherheit. Schließlich ist es dort drüben Aufgabe des Betreibers, für die Sicherheit zu sorgen. Anders als in Europa, wo es die Konformitätsbewertung gibt - das CE-Kennzeichen.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Nachhaltigkeit

So sparen Sie Zeit und Ressourcen in der Konformitätsbewertung!

Erstellt von Kevin Olleroch am 12.11.19 09:53

Sie sind Maschinenhersteller und müssen Ihre neue Maschine einer CE-Kennzeichnung unterziehen? Dann wissen Sie, dass die Bewertung einen langen und komplizierten Prozess mit hohem Aufwand an Recherche und Dokumentation mit sich ziehen kann. Hinzu kommt, dass innerhalb der EU die Zertifizierung Pflicht ist und keine Maschine ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb genommen werden darf.

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Themen: CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety

Drei häufige Fehler in der Technischen Dokumentation

Erstellt von Lucia Gefken am 28.10.19 09:31

Unser Kollege hat heute einen Außentermin in Oldenburg. Das erste Kennlerngespräch mit einem potenziellen Neukunden. Unser Berater erhält während des Gesprächs einen kleinen Einblick in die Technische Dokumentation und erkennt nach wenigen Minuten, dass der Kunde dringenden Beratungsbedarf hat. Im bisherigen CE-Prozess seien grobe Fehler gemacht worden. Der Kunde ist erstaunt. Wie könne sich der Kollege nach dieser kurzen Einsicht so sicher sein?

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Themen: CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen

CE oder UKCA – Der Brexit und seine Folgen für die Konformitätsbewertung

Erstellt von Laura Heissenbüttel am 14.10.19 09:56

Nach aktuellem Stand wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 31.10.2019 verlassen. Sollte es zu keiner Einigung für ein geregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der EU kommen, so würde es zukünftig als Drittstaat auftreten. Aktuell ist aber auch ein geregelter Austritt denkbar, sodass zwei Szenarien in der Zukunft möglich sind.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Internationale Konformität

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