Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Jörg Handwerk

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Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

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Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Die neue Maschinenverordnung – Gefährliches Halbwissen

Erstellt von Jörg Handwerk am 20.08.23 18:57

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in die Jahre gekommen und wird den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht mehr gerecht, etwa hinsichtlich Daten- und Cybersicherheit. Es kam zu Mängeln und Unstimmigkeiten sowohl bei den nach der Richtlinie gebauten Maschinen und Produkten als auch im Konformitätsbewertungsverfahren. Mit der neuen Maschinenverordnung sollen deswegen die Bestimmungen vereinfacht, verbessert und an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden.

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Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie

Wann externe Hilfe sinnvoll ist – Blog-Reihe Risikobeurteilung (4)

Erstellt von Jörg Handwerk am 19.07.23 21:00

In unserer Blog-Reihe zum Thema Risikobeurteilung haben wir uns bereits angesehen, wo konkrete Mehrwerte für Unternehmen liegen können, indem man einen ganzheitlichen Blick wagt und warum eine Risikobeurteilung unbedingt im Team erarbeitet werden soll. Heute, in Teil vier, geht es um die Option, sein Team für die Risikobeurteilung mit Experten wie CE-CON zu erweitern – also um den Sinn von externer Hilfe bei der Risikobeurteilung.

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Themen: Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety

Gemeinsam statt einsam –neue Blog-Reihe (3)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.04.23 07:55

Mit der Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen die Maschinensicherheit gewährleisten: Wir haben im ersten und zweiten Teil unserer Blog-Reihe zum Thema bereits festgestellt, dass es keine gute Idee ist, die Risikobeurteilung den KonstrukteurInnen zuzuschieben und sie gemäß dem Motto “Augen zu und durch" möglichst schnell zusammenzubasteln. Wer das Thema ganzheitlich angehen will, weiß, dass das Erstellen der Risikobeurteilung Teamarbeit ist - gemeinsam statt einsam. Doch wie kann das im Detail aussehen? Darum soll es in diesem dritten Blogbeitrag zur Risikobeurteilung gehen.

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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Die liebe Not um Not-Halt und Not-Aus

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 19:17

Not-Halt, Not-Stopp, Not-Aus oder Not-Halt-Befehlsgeräte? Maschinenrichtlinie und harmonisierte Normen werfen mit verschiedenen Begriffen um sich und die Verwirrung unserer Kunden ist groß. Doch keine Sorge, so kompliziert ist es gar nicht. Wir erklären in diesem Blog-Beitrag welche Notbefehlseinrichtungen es gibt, wie sie richtigerweise heißen und wann sie eingesetzt werden (müssen).

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Themen: Arbeitssicherheit, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung mit ganzheitlichem Blick – Perspektivwechsel auf ein lästiges Übel – neue Blog-Reihe (2)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 18:41

Wer die Pflicht zur Risikobeurteilung als Beitrag zur Maschinensicherheit ganzheitlich betrachtet, kann sich von alten Annahmen – notwendiges Übel, lästige Mehrarbeit – lösen und die Chancen dahinter erkennen: eine sorgfältig erstellte Risikobeurteilung schafft nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sie kann auch interne Prozesse verbessern und wertvolle Einsichten generieren.


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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Neue Maschinenverordnung – und jetzt?

Erstellt von Jörg Handwerk am 27.01.23 10:00

Erst war es ein Gerücht, dann kristallisierte sich heraus, dass es etwas Neues geben würde: Eine Maschinenverordnung (MVO) soll es werden, keine neue Richtlinie. Aber das hat ja noch Zeit, denkst du dir. Es gibt ja noch nicht einmal ein Datum des Inkrafttretens. Wann sollte man anfangen, sich auf das, was da kommt, vorzubereiten? Eilt es bereits, oder haben wir noch Zeit oder ist gar schon fast zu spät?

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Themen: CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Digitalisierung, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung ist Teamarbeit – neue Blog-Reihe (1)

Erstellt von Jörg Handwerk am 24.01.23 10:00

Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit

Mit Lockout Tagout (LOTO) die Betriebsmittelsicherheit nachhaltig erhöhen

Erstellt von Jörg Handwerk am 04.10.22 10:00

Die gefährlichsten, manchmal sogar tödlichen Arbeitsunfälle passieren außerhalb des Regelbetriebs einer Maschine, zum Beispiel bei Reinigung oder Wartung – meist, weil Restenergien im System nicht abgeschaltet wurden. Ein Lockout-Tagout-Programm (LOTO) kann hier die Arbeitssicherheit entscheidend erhöhen: Es stellt mit Schlössern sicher, dass alle Energien abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind.

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Themen: Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout, Nachhaltigkeit

Maschinensicherheit: So bestimmst du die passende Schutzeinrichtung

Erstellt von Jörg Handwerk am 04.10.22 10:00

Wie erreicht man Maschinensicherheit? Ein Mix aus jahrelanger Erfahrung der Konstrukteure und Wissen auf dem aktuellen Stand der Technik. Dieser ist in den harmonisierten Normen der EU abgebildet. Der Konstruktion, dem Bau oder Umbau einer Maschine sollte deswegen die sogenannte Normen- und Richtlinienrecherche vorausgehen. Hier finden Konstrukteure konkrete Hinweise zur Auswahl von Schutzeinrichtungen und zu deren Umsetzung. Damit Maschinensicherheit und die Anforderungen der Produktion nicht kollidieren, ist stets die Abstimmung mit den späteren Betreibern der Maschine notwendig.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Performance Level Validierung, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Technische Dokumentation, Funktionale Sicherheit, Richtlinien und Normen

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