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Neue Maschinenverordnung – und jetzt?

Erstellt von Jörg Handwerk am 27.01.23 10:00

Erst war es ein Gerücht, dann kristallisierte sich heraus, dass es etwas Neues geben würde: Eine Maschinenverordnung (MVO) soll es werden, keine neue Richtlinie. Aber das hat ja noch Zeit, denkst du dir. Es gibt ja noch nicht einmal ein Datum des Inkrafttretens. Wann sollte man anfangen, sich auf das, was da kommt, vorzubereiten? Eilt es bereits, oder haben wir noch Zeit oder ist gar schon fast zu spät?

Also ich erinnere mich noch sehr gut daran, als damals bekannt wurde, dass die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG von der derzeit gültigen abgelöst werden sollte. Es wurde kräftig die Werbetrommel gerührt, dass da einiges auf den Maschinenbau zukommen würde. Damals gab es sogar noch einige, für die das CE Kennzeichen absolutes Neuland war, obwohl dies ja schon seit vielen Jahren gefordert war. 

Plötzlich wurden Schulungen initiiert, es gab diverse Publikationen darüber, was sich alles ändern würde. Das Interesse war groß. Was ich jedoch tatsächlich wahrnehmen konnte, war eine Stimmung wie lass uns bloß nicht die Büchse der Pandora öffnen. Es ging viel Zeit ins Land, bis sich die Unternehmen tatsächlich mit den neuen Anforderungen beschäftigten und ihre Prozesse darauf abstimmten.

 

Neue Maschinenverordnung: ein Gefühl von Déjà-vu

Spürst du es auch? Es ist ein bisschen wie ein Déjà-vu. Da wabern Informationen durchs Netz, was bald alles auf den Maschinenbauer zukommen wird. Es gibt Informationsveranstaltungen und Schulungsangebote, aber wenig Konkretes. Was ich feststelle, ist eine Art Schockstarre. Oder kannst du von dir behaupten, zu wissen, was du zukünftig tun musst - im Gegensatz zu heute? Und überhaupt - wie viel Zeit haben wir noch, uns auf das, was da kommt, einzustellen und vorzubereiten?

 

Ab wann ist die neue Maschinenverordnung zwingend anzuwenden?

Werfen wir einen Blick in den derzeitig öffentlich zugänglichen Artikel 52 der zukünftigen MVO. Hier sehen wir, dass es noch gar kein Datum gibt, ab dem die MVO gültig sein wird. Aber was steht denn dort tatsächlich?

· Die neue Maschinenverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dies bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt angewendet werden kann, wenn man denn möchte.

· Weiter steht dort, dass sie nach 30 Monaten nach dem Inkrafttreten gültig sein wird. Das wiederum bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt zwingend anzuwenden ist.

Übrigens reden wir hier von der derzeitigen Fassung, die sich aber noch ändern kann und vermutlich auch wird. Es kursieren Gerüchte aus involvierten Kreisen, dass diese Frist von 30 auf 42 Monate verlängert wird. Also haben wir in der Theorie noch ein wenig Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Aber ist dem in der Tat so?

 

Cybersicherheit ist ein Thema der neuen MVO

Die Anforderungen sind nun nicht so gravierend, wie man denkt. Zwar werden - warum auch immer - die Anhänge einmal durcheinander gewürfelt und es kommen ein paar Themen hinzu. So wird die Verpflichtung der Wirtschaftsakteure ausgeweitet auf Händler, was es bisher nicht gab. Es kommt das Thema der Wesentlichen Veränderung hinzu und auch Cybersicherheit wird ein Thema sein, welchem wir uns zukünftig widmen müssen. Aber mussten wir das nicht schon immer? Müssten KI und Cybersicherheit denn nicht auch jetzt schon bei der Risikobeurteilung berücksichtigt werden, wenn sie Auswirkungen auf die Sicherheit haben? Natürlich! Jetzt steht es nur schwarz auf weiß in der Verordnung und du musst es berücksichtigen. Neu sind diese Themen und Anforderungen allerdings nicht wirklich, denn es gibt sie auch heute schon.

 

Mein Appell: Warte nicht zu lange!

Ja, es ist noch Zeit und es ist angedacht, die MVO innerhalb des ersten Halbjahres 2023 in Kraft treten zu lassen. Aber erstens wissen wir nicht, wann es wirklich so sein wird und zweitens kennen wir ihren tatsächlichen Inhalt heute noch nicht. Dennoch ist es unumgänglich, dass du dich rechtzeitig mit den Themen auseinandersetzt. Während der Frist, bis die MVO zwingend anzuwenden ist - also irgendwas zwischen 30 und vielleicht sogar 42 Monaten - kann auch die derzeitige Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG noch angewendet werden. Warte dennoch nicht zu lange, denn insbesondere bei Durchlaufzeiten von Maschinenbauprojekten, die teilweise über Jahre gehen, ist auch die Übergangsfrist schneller zu Ende, als du denkst. Wir kommen eh nicht drum herum. Je früher wir uns alle mit der neuen Verordnung beschäftigen, desto besser sind wir aufgestellt, wenn der große Tag des Inkrafttretens kommt.

 

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Themen: CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, wesentliche Veränderung, Digitalisierung, Richtlinien und Normen

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