Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Bestimmungsgemäße Verwendung mit CE-CON Safety

Erstellt von Lucia Gefken am 12.04.22 17:30

Willst du mit CE-CON Safety eine neue Risikobeurteilung erstellen, wirst du schnell über die Angaben „Allgemeines“ unter dem Reiter „Produkt“ starten. Was unscheinbar ausschaut, ist ein relevanter Kern der Risikobeurteilung. Klar, bei der Risikobeurteilung geht es um das Erkennen und Minimieren von Gefahrenstellen – jedoch ist diese quasi nichtig, wenn nicht eindeutig ist, für welches Produkt diese Risikobeurteilung überhaupt ist. Also erst mal: Die Angaben zum Produkt ausfüllen.

Fülle die Produktdetails aus – aber richtig!

In der Eingabemaske finden sich Felder für Herstellerangaben, Produkttyp, Baujahr und vieles mehr. Die blauen Informationsfelder helfen bei der Definition der einzelnen Details. Du kannst wahlweise alle Felder gewissenhaft ausfüllen oder Nichtzutreffendes auslassen. Das Programm wird nicht meckern. Für mich als Technische Redakteurin, – welche später mit deinem Ergebnis weiterarbeiten wird, – ist eine gewissenhafte Eingabe deinerseits jedoch sehr wichtig. Meine Kollegen wissen das schon seit Langem, da sie im schlimmsten Fall die Risikobeurteilung noch mal ändern müssen, um zum Beispiel den Bindestrich im Produktnamen zu löschen. Denn Produktnummer, Bezeichnungen, Hersteller und Co müssen natürlich in allen Dokumenten gleich sein. Und wenn auf der Website der TurboMaster 2000 angeboten wird, sollte in der Risikobeurteilung nicht der Turbo-Master 2000 bewertet werden.

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Bestimmungsgemäß – aber wie genau?

Das Herzstück schlechthin ist das Feld für die “Bestimmungsgemäße Verwendung” – in Kombination mit dem Feld „Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“, welches du in direkter Nähe entdeckst. Du findest hier leere Felder. Eine graue Wiese, in der du was eintragen sollst.

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Auch wenn das Feld erst mal klein wirkt, solltest du dich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Klickst du auf das Symbol „Bearbeiten“ erhältst du mehr Platz – nutze ihn. Aber übertreib es nicht.

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„Ja, was denn nun?“ Wirst du dich fragen. Ich versuche es zu definieren. Anhand einer einfachen fiktiven Brotschneidemaschine.

Die Brotschneidemaschine dient zum Schneiden. Dabei wird das Produkt eingelegt. Der Bediener drückt den Schneide-Drucktaster. Dabei dreht sich das Schneideblatt und der Bediener kann das Brot an dem Schneideblatt entlangführen. Die fertige Scheibe fällt auf der Entnahmeseite raus. Sobald der Bediener den Schneide-Drucktaster losgelassen hat, stoppt die Maschine. Bitte kein gefrorenes Material damit schneiden.

Im oben beschriebenen Beispiel steht jede Menge über den Funktionsablauf jedoch kaum etwas darüber, wofür das Produkt überhaupt vorgesehen ist. Wir erfahren in einem Satz, dass offensichtlich Brot damit geschnitten werden kann und später bekommen wir in einer höflichen Bitte mitgeteilt, dass wir generell gefrorenes Material nicht damit schneiden sollten (und eine Bitte ist kein Muss). Der Ablauf zur Erfüllung der Bestimmungsgemäßen Verwendung ist jedoch nicht Bestandteil der Bestimmungsgemäßen Verwendung. Wer den Ablauf beschreiben möchte, darf dies gerne im Feld „Kurze Funktionsbeschreibung“ machen. Und wir Technischen Redakteure werden den Ablauf und die Funktionsbeschreibung auch in unserer Anleitung beschreiben.

Im Feld „Bestimmungsgemäße Verwendung“ soll klar abgegrenzt werden, wofür das Produkt verwendet werden darf. Und bitte nicht mit nichtssagenden Sätzen wie „Die Brotschneidemaschine dient zum Schneiden“ füllen. Damit gebt ihr den späteren Nutzern den Freifahrtschein, wirklich ALLES mit der Brotschneidemaschine zu schneiden, was reinpasst. Und spätestens betrunkene Männer oder nüchterne Heranwachsende werden wirklich ALLES ausprobieren. Im Falle eines Schadens hat der Hersteller erst mal das Nachsehen, wurden die Grenzen schließlich nicht definiert.

Also lieber aufführen, für welche Materialien und in welchem Umfeld das Produkt eingesetzt werden darf. Dies könnte dann in etwas so aussehen:

Die Brotschneidemaschine dient dem Schneiden von schneidbaren Lebensmitteln wie Brot, Kuchen, Obst, Wurst und Schnittkäse mit einer Maximalhöhe von 18 cm. Die Brotschneidemaschine ist für den Einsatz im häuslichen Umfeld sowie Industrie- und Großküchen vorgesehen.

In dem Feld für die vorhersehbare Fehlanwendung kommen dann die Abgrenzungen:

Die Brotschneidemaschine darf nicht für harte Produkte wie Knochen, gefrorene Lebensmittel, Metall oder Ähnlichem verwendet werden.

Die Brotschneidemaschine darf nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Kindern aufgestellt werden.

Die Angaben können je nach Zielgruppen und Herstellerangaben noch weiterführen. Mir ist wichtig, dass der Kern der Aussage zutage kommt. Je besser die Grenzen des Produkts mit der Bestimmungsgemäßen Verwendung definiert sind, desto besser wird der Hersteller abgesichert.

 

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Themen: Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety

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