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Anlagendokumentation: Pflichtaufgabe mit Mehrwert

Erstellt von Kevin Olleroch am 09.01.20 10:22

Werden mehrere Maschinen zu einer Anlage verkettet, muss für diese neue Gesamteinheit unter Umständen eine Anlagendokumentation erstellen werden. Für viele Hersteller beziehungsweise Betreiber ist das eine lästige wie teure Pflicht. Doch eine solche Dokumentation birgt auch Chancen: Sie bietet im Schadensfall Rechtssicherheit und kann die Bediener der Anlage unterstützen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

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Sind mehrere Maschinen steuerungstechnisch verknüpft und arbeiten sie als Einheit zusammen, definiert sie die Europäische Maschinenrichtlinie (2009) als Gesamtheit. Neue oder gebrauchte Maschinen oder solche von unterschiedlichen Herstellern, können zu diesen Gesamtheiten zusammengeschlossen werden. Tritt keines der beteiligten Unternehmen als Generalunternehmer auf, kann eine Anlage auch von einem Betreiber zusammengestellt werden. Als „Hersteller“ ist er dann verpflichtet, eine Anlagendokumentation zu erstellen, wenn per Definition eine Anlage vorliegt.

Die Dokumentation beschreibt die Ganzheit der neuen Anlage, da diese in den Betriebsanleitungen der integrierten Maschinen nicht abgedeckt werden kann. Dazu gehören eine interne und eine externe Dokumentation: Erstere bleibt beim Hersteller, letztere geht an den Kunden.

VollständigeMaschine-1Die Anlagendokumentation wird auf Basis von drei Dokumenten erstellt: der Betriebsanleitung der Maschinenrichtlinie, der Norm DIN EN 82079-1 und dem DIN Fachbericht 146:2006-01 (01 Technische Produktdokumentation - Betriebsanleitungen für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten). Ziel der Anlagendokumentation ist es, einen Überblick über die neue Gesamtheit zu geben, ihre Bedienung darzustellen und darzulegen, wie die Maschinen zusammenarbeiten.

Zentrales Element ist die Beschreibung der sogenannten bestimmungsgemäßen Verwendung der Gesamtanlage. Funktion, Aufbau und Komponenten werden erläutert. Die Betriebsanleitung muss die wesentlichen Teile der Maschinenanleitungen enthalten, die beteiligt sind. Für ihre Zielgruppe, die Leser, werden Arbeitsschritte und Bedienung verständlich aufgeführt.

Auch die Ergebnisse der übergreifenden Risikobeurteilung samt Restrisiken der Gesamtanlage gehören in die Anleitung. Zudem müssen Schutzausrüstung sowie alle wichtigen Sicherheits- und Warnhinweise aus den Einzelbeschreibungen integriert werden. Darüber hinaus werden die technischen Daten der Gesamtanlage erfasst, da diese von den einzelnen Maschinen abweichen können. Montage und Inbetriebnahme gehören dann in die Anlagendokumentation, wenn diese nicht direkt vom Hersteller vorgenommen werden.

Der inkludierte Wartungsplan enthält Informationen, welche Arbeiten wann anfallen und wer sie durchführen darf. Aus der neuen Anlage und Gesamtsteuerung ergeben sich in der Regel neue Störungsmeldungen und -fälle. Diese müssen konkret dargelegt werden. Insgesamt darf dann, wenn es sinnvoll erscheint, auf Zuliefererdokumente und die Anleitungen der Einzelmaschinen verwiesen werden.

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Die Anlagendokumentation ist zwar eine Pflichtaufgabe, richtig aufgesetzt kann sie aber auch einen erheblichen Mehrwert bieten: Sie hilft dabei, Bedienerfehler zu vermeiden und verbessert die Kundenzufriedenheit. Versteht der Bediener den vollen Funktionsumfang einer Anlage, kann er sie außerdem effizienter nutzen. Auch bei einem Betriebsunfall mit Personenschaden wird sie relevant. Dann können Betriebe über eine gute Dokumentation nachweisen, dass sie allen Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Anlagendokumentation dient also auch als eine Absicherung.

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Themen: Technische Dokumentation

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