Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Gefährdungsbeurteilung und COVID-19

Erstellt von Maren Handwerk am 20.04.20 09:52

Seit Beginn der Krise setzen wir uns mit der Frage auseinander, was wir unseren Kunden künftig an die Hand geben können, um den komplexen Anforderungen in Bezug auf den Schutz vor Infektionen durch COVID19 oder anderen ggf. zukünftigen ähnlichen Ereignissen gerecht zu werden. Basierend auf vorhandenen Regelungen zum Hygieneschutz sind bereits verschiedene Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Umlauf. Denkt man jedoch an Unternehmen, die mit äußerst komplexen und personalintensiven Prozessen umgehen müssen, wie z.B. einem Automobilhersteller oder einem Logistikzentrum, so wird schnell deutlich, dass es mehr bedarf, als einem einfachen Excel-Sheet.

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Um die Ansteckungsgefahr im laufenden Betrieb weitestgehend zu eliminieren, muss jeder Arbeitsplatz und jede Tätigkeit genauestens analysiert werden. Das passiert im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ohnehin. Durch COVID19 muss die Betrachtungsweise jedoch erweitert werden, denn es ist die Begegnung zweier oder mehrer Menschen, die hier die Gefahr darstellt. D.h. während es bisher galt die Gefährdungen arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen zu betrachten, muss nun ein Zusammenhang hergestellt werden. Dieser muss  ermöglichen, die Gefahr, die durch längeren Kontakt entsteht, zu erkennen und zu eliminieren. Die daraus entstehenden Maßnahmen können vielfältig sein. In jedem Fall macht es Sinn hier genauer hinzuschauen, denn ein kluges und gut dokumentiertes Vorgehen schützt nicht nur Beschäftigte, sondern kann den Unternehmen durch prozessoptimierte Maßnahmen auch viel Geld sparen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Absicherung für den Fall, dass es doch zu einem Ausbruch der Krankheit im Unternehmen kommt. In einer solchen Situation werden die Verantwortlichen darlegen müssen, welche Maßnahmen sie zum Schutz der Beschäftigen ergriffen haben. In der CE-Kennzeichnung gilt, wer sich bei der Risikoanalyse seines Produktes, wie z.B. einer Maschine, auf gültige Normen bezieht, dem obliegt im Falle eines Schadens nicht mehr die Beweislast seines Verschuldens, sondern diese fällt dann dem Staatsanwalt zu. Insofern muss es schnell zu verbindlichen Vorgaben kommen, die das Vorgehen zur Gefährdungsanalyse und die möglichen Maßnahmen regeln. Nur so haben Unternehmen die Chance, sich rechtskonform zu verhalten. Es ist daher zielführend, wenn sich Entscheider und Gestalter aus Politik und Wirtschaft gemeinsam mit Experten der Arbeits- und Maschinensicherheit zusammenfinden, um zügig bedarfsgerechte Leitlinien auszuarbeiten.

Macbook freistehendDerweil arbeiten wir mit unserem Entwicklerteam an einer Lösung, wie diese Form der Gefährdungsanalyse mit unserer Software CE-CON Safety abgebildet werden kann. Prinzipiell ist dies jetzt schon möglich, jedoch ist es unser Ziel, eine passgenaue Lösung für diesen Anwendungsfall zu entwickeln, denn wir sind davon überzeugt, dass die vielfältigen Anforderungen durch Epidemien oder Pandemien ohne eine digitale Aufbereitung in Zukunft nur schwer beherrschbar sein werden.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und freuen uns, wenn Sie auch an unserer Online-Vortragsreihe "Maschinensicherheit im Fokus" teilnehmen, in der Sie sich ausführlich über aktuelle Themen informieren können. Nutzen Sie auch unsere Online-Academy, um sich bequem vom Büro aus weiterzubilden.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

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