Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

CE oder UKCA – Der Brexit und seine Folgen für die Konformitätsbewertung

Erstellt von Laura Heissenbüttel am 14.10.19 09:56

Nach aktuellem Stand wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 31.10.2019 verlassen. Sollte es zu keiner Einigung für ein geregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der EU kommen, so würde es zukünftig als Drittstaat auftreten. Aktuell ist aber auch ein geregelter Austritt denkbar, sodass zwei Szenarien in der Zukunft möglich sind.

Von der EU zum Brexit

Beide Szenarien würden, zumindest zeitweise, unterschiedliche Konsequenzen für Hersteller und Betreiber von Maschinen in der EU und dem Vereinigten Königreich bedeuten:

  1. Szenario: Ein geregelter Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Der geregelte Ausstieg ist im Grunde genommen nur eine Verzögerung des 2. Szenarios. Der Austrittsvertrag sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2020 eine Übergangsphase läuft, in der wie gewohnt Produkte oder Maschinen mit einem CE-Kennzeichen, also unter der Einhaltung bestehender Harmonisierungsvorschriften der EU, importiert, exportiert oder betrieben werden dürfen.  Mit dem 1. Januar 2021 würde auch in diesem Fall das Vereinigte Königreich als Drittstaat auftreten und die im 2. Szenario beschriebenen Änderungen mit sich bringen.

2. Szenario: Ein ungeregelter Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Die größte Veränderung für Maschinenbetreiber und -hersteller durch den Austritt Großbritanniens aus der EU ist die Einführung des UKCA-Kennzeichens. Die Abkürzung steht für „United Kingdom Conformity Assessed“ und ist vergleichbar mit dem europäischen CE-Kennzeichen. Das UKCA-Kennzeichen zeigt die Einhaltung der Normen des Vereinigten Königreichs an und kann auch nur in diesem Land vergeben werden. Dies hat Auswirkungen auf den Import und den Export von Produkten oder Maschinen aus und in das Vereinigte Königreich:

  • Import von Maschinen oder Produkten aus dem Vereinigten Königreich in die EU:

Es gilt zu beachten: Das UKCA-Kennzeichen ist in der EU nicht gültig. Deshalb ist es notwendig, vor dem Import in die EU ein CE-Kennzeichen anzubringen. Es gelten dafür die Harmonisierungsvorschriften der EU, die auch beim Konformitätsverfahren für Produkte oder Maschinen innerhalb der EU Anwendung finden.

Soll ein Produkt oder eine Maschine, die der Prüfung durch eine Benannte Stelle unterliegt, in die EU importiert werden, so muss die Konformitätsprüfung von einer Benannten Stelle in der EU durchgeführt werden. Wurde die Prüfung vor dem Brexit in Großbritannien durchgeführt, das Produkt aber erst nach dem Brexit in die EU importiert, so bedarf es einer erneuten Konformitätsprüfung durch eine Benannte Stelle in der EU oder eine Übertragung der Zertifizierung von der Benannten Stelle in Großbritannien zu einer Benannten Stelle innerhalb der EU.

  • Export von Maschinen oder Produkten aus der EU in das Vereinigte Königreich:

In diesem Fall ist die wesentliche Veränderung die Statusänderung der Maschinen- oder Produkthersteller. Durch das Auftreten Großbritanniens als Drittland wird der Hersteller außerdem zum Importeur, sodass für ihn die im Drittland geltenden Vorschriften für den Import der jeweiligen Produkte unbedingt zu beachten ist.

Im Rahmen der Konformitätserklärung kommt es zu keiner wesentlichen Veränderung. Zwar muss nun bei den exportierten Produkten oder Maschinen das UCKA-Kennzeichen angebracht werden, im Wesentlichen sollen sich die beiden Konformitätsprüfungen in den meisten Fällen jedoch kaum unterscheiden. Hier bedarf es aber einer Prüfung der Konformitätsbestimmungen des UKCA-Kennzeichens für die einzelnen Produktgruppen, um mögliche Abweichungen in den Anforderungen auszumachen.  

Für beide möglichen Szenarien gilt die gute Nachricht: Produkte oder Maschinen, die ein CE-Kennzeichen tragen und bereits vor dem Brexit auf dem britischen oder dem europäischen Markt in Umlauf sind, dürfen vorerst wie gehabt dort gehandelt oder betrieben werden.

Da es sich bei dem Brexit um ein laufendes Verfahren handelt, ist eine Veränderung der Umstände jederzeit möglich. Bleiben Sie deshalb auf dem Laufenden und informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Geschehnisse, zum Beispiel direkt bei der Regierung von Großbritannien, und abonnieren Sie den CE-CON Newsletter!

Jetzt für den Newsletter anmelden!

Themen: EG-Konformitätserklärung, Internationale Konformität

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!