Maschinen, Komponenten und Teile, die in der Produktion von Nahrungsmitteln, Kosmetika und Pharmazeutika eingesetzt werden, müssen nicht nur in sich sicher sein, sondern auch reinigungsgerecht. Maßgeblich dafür ist die sogenannte Hygiene-Risikobeurteilung.
Jörn Henneke
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Hygiene-Risikobeurteilung bietet doppelt Schutz: „Saubere Arbeit“ bei Konstruktion und Umbau
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Jörn Henneke am 21.07.20 12:47
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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie