Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt: Risikominderung mit dem 3-Stufen-Verfahren

Erstellt von Laura Heissenbüttel am 19.09.19 09:37

Entspricht ein Produkt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, so gibt es diverse harmonisierte Normen zur Sicherheit von Maschinen, die es zu beachten gilt. Eine dieser harmonisierten Normen ist die EN ISO 12100:2010 für Risikobewertung und Risikominderung.

Risikominderung bei Maschinen

Diese Norm umfasst Methoden und Leitsätze zur Durchführung einer Risikobeurteilung. Das Ziel der Risikobeurteilung ist es, das Gefahrenpotenzial einer Maschine oder Anlage auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren. Wird im Rahmen der Risikobeurteilung ein Gefahrenpotenzial erkannt, so folgt auf die Risikobewertung eine Risikominderung.

Das Ziel der Risikominderung ist es, das vorhandene Gefahrenpotenzial zu reduzieren. Dieses Ziel kann 1. durch die Minderung des Schadensausmaßes der betrachteten Gefährdung und/oder 2. durch die Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens erreicht werden. Dazu dienen Schutzmaßnahmen, die in der Reihenfolge des „3-Stufen-Verfahrens“ angewendet werden.

Schaubild 3 Stufen Verfahren

1. Stufe: Inhärent sichere Konstruktion

In der ersten Stufe des Verfahrens geht es um die Ergreifung von inhärent sicheren konstruktiven Maßnahmen an der Maschine selbst und/oder Wechselwirkungen zwischen den gefährdeten Personen und der Maschine. Durch diese Maßnahmen wird eine potenziell gefährdende Situation von vornherein ausgeschlossen. In dieser Stufe können beispielsweise scharfe Kanten an der Maschine vermieden oder Kräfte und Geschwindigkeiten durch Auswahl geeigneter Bauteile konstruktiv limitiert werden. Auch die Minderung von Emissionen wie Strahlung und Lärm durch Verwendung passender Materialien, Werkstoffe und Techniken findet in dieser Stufe des Verfahrens statt.

Gelingt es die Gefährdungen in der ersten Phase in Gänze zu beseitigen, so können zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie technische Schutzmaßnahmen oder ergänzende Schutzmaßnahmen, hinfällig werden.

2. Stufe: Technische Schutzmaßnahmen und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Hat sich eine Gefährdung ergeben, die nicht durch inhärent sichere Konstruktion beseitigt werden konnte oder das mit der Gefährdung einhergehende Risiko nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden konnte, so können technische und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen angewendet werden. Als solche Schutzmaßnahmen werden Abdeckungen, Zäune und Gitter, sowie Zweihandbedienung uvm. verstanden. Das Risiko durch austretende Gefahrenstoffe kann beispielsweise durch Absaugung und Filterung dieser reguliert werden, der Zugang zu Gefahrenbereichen kann durch Schutzeinrichtungen verhindert werden. Aber auch das sichere Ableiten von Energie und ein stolper- und ausrutschsicherer Zugang zur Maschine werden in dieser Stufe durch entsprechende Maßnahmen geregelt.

3. Stufe: Benutzerinformationen

Ist trotz der Maßnahmen zur inhärent sicheren Konstruktion und dem Einsatz von technischen und/oder ergänzenden Schutzmaßnahmen ein Restrisiko vorhanden, so müssen die Benutzer auf dieses Risiko hinweisen werden. Als Benutzerinformation können Warnschilder, Kennzeichnungen, Piktogramme, Gebots- und Verbotsschilder an der Maschine oder akustische Signale dienen.  Auch entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zählen zu der dritten und letzten Stufe des Verfahrens. Der Benutzer der Maschine muss insgesamt ausreichend informiert werden, um gegebenenfalls organisatorische oder persönliche Maßnahmen zur Senkung des Restrisikos einleiten zu können.

Zu beachten ist: Die Benutzerinformationen dürfen auf keinen Fall einen Ersatz für eine inhärent sichere Konstruktion und die technischen Schutzmaßnahmen und/oder ergänzenden Schutzmaßnahmen darstellen!

Phasen der Risikobeurteilung

Ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen, um Gefährdungen hinreichend zu minimieren, wird nach jeder der drei Stufen mit einer erneuten Risikoeinstufung beurteilt.

Das 3-Stufen-Verfahren zur Risikominimierung bildet nur einen Teilprozess der Risikobeurteilung ab. Um den Überblick über den gesamten Prozess zu behalten empfiehlt sich eine Software-Lösung, die sich an dem Inhalt und der Abfolge der Norm EN ISO 12100:2010 orientiert und den Anwender sukzessive durch die Risikobeurteilung führt. CE-CON Safety bietet seinen Nutzern diese Lösung an. Probieren Sie es jetzt aus und fordern unverbindlich Ihren Testzugang für CE-CON Safety an!

CE-CON Safety jetzt kostenlos testen!

Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!