Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Wie Sie in der Industrie 4.0 Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen

Erstellt von Johannes Spatz am 10.04.17 15:55

Die CE-CON GmbH begleitet seit 2008 Unternehmen im Maschinenbau zum Thema „Maschinensicherheit“ und „Arbeitssicherheit“.  Durch die Industrie 4.0 und den damit verbundenen neuen Technologien werden die Produktionsabläufe immer vernetzter. Menschen, Maschinen, Fertigungsanlagen und Logistiksysteme stehen im ständigen Kontakt und arbeiten eng zusammen. Das hat Folgen für die

Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen wollen, lesen Sie hier.

Auswirkungen der Industrie 4.0 auf die Arbeitssicherheit

Früher hat man die Gefahrenbereiche der Maschinen mit Hilfe von Zäunen komplett gegen Erreichen gesichert. Das ist im Zeitalter der Industrie 4.0 natürlich nicht mehr möglich, da Mensch, Maschine und Logistiksysteme eng miteinander arbeiten müssen. Erfahrungsgemäß können die zur Herstellung benötigten Fertigungsmaschinen oft nicht getauscht werden, da die nötigen Investitionskosten zu hoch wären.

Dies hat zur Folge, dass bestehende Schutzkonzepte umgebaut werden, um eine Mensch – Maschine – Interaktion zu ermöglichen. So werden die Risiken bei den vorhandenen Gefahrenstellen möglicherweise erhöht oder es entstehen sogar neue. Es ist dabei jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitarbeiter im Umgang mit der Maschine keinen Gefahren ausgesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung

Der Gesetzgeber schreibt innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung vor, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig oder anlassbezogen an jedem Arbeitsplatz durchgeführt werden muss. So auch bei einem Maschinenumbau, bzw. einer Anpassung im Zuge der Industrialisierung 4.0. Diese Beurteilung stellt dabei ein modernes Instrument zur Arbeitssicherheit dar, das gegenüber der herkömmlichen Unfallverhütung auch die betrieblichen Belange berücksichtigt.

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung

Welche Konsequenzen folgen aus den Veränderungen an Maschinen?

Um sich dem modernen Industriezeitalter anzupassen, werden beispielsweise leistungsfähigere Antriebe in Betrieb genommen, vorhandene Schutzkonzepte den neuen Anforderungen angepasst oder neue Steuerungssoftware eingesetzt. Dabei ist der Betreiber verpflichtet, zu überprüfen, ob es sich bei diesen Veränderungen um eine „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ handelt. Wenn ja, erlischt die Konformitätserklärung des ursprünglichen Herstellers und der Betreiber ist im Gegenzug verpflichtet, die Konformität selbst zu bewerten. Dies sollte im Vorfeld abgeprüft werden, um alle neuen Risiken bewerten zu können.

Risiken einfach bewerten

Zur Einstufung von Risiken muss ein passendes System gewählt werden, welches einerseits der Arbeitsweise des Anwenders entspricht und andererseits für das zu beurteilende Produkt geeignet ist. Darum hat die CE-CON GmbH mit CE-CON Safety die Möglichkeit geschaffen, zwischen zwei Methoden wählen zu können:

  • Hazard Rating Numbers (HRN)
  • CE-CON Safety System

Beide Systeme entsprechen den Anforderungen der internationalen Norm ISO 12100:2010. Die Anwender können pro Projekt wählen, nach welchem System sie arbeiten möchten.

Fazit

Um ein anwendungsgerechtes Sicherheitskonzept entwickeln zu können, reicht es nicht aus, nur die vorhandenen Gefährdungen zu analysieren und nacheinander abzustellen. Es ist zusätzlich notwendig, einen Blick auf die fertigungstechnischen Anforderungen (Zykluszeit) und die Transportlogistik zu werfen. Es besteht immer die Gefahr, dass vorhandene Sicherheitseinrichtungen umgangen werden, wenn dadurch die Tätigkeit zu umständlich wird. Das ist nicht nur für den Arbeitnehmer gefährlich, sondern für den Arbeitgeber auch unzulässig. CE-CON Safety ist genau dafür entwickelt und optimal geeignet.

Informationen zur Software CE-Kennzeichnung.

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Themen: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit

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