Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

"Der erste Arbeitstag sollte nicht der letzte Tag auf Erden sein..."

Erstellt von Jörg Handwerk am 01.12.17 10:10

Diese dramatische aber offensichtliche Aussage ist ein Zitat von David Michaels von der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) aus den USA. Dem Zitat vorausgegangen war ein tödlicher Arbeitsunfall von Lawrence „Day“ Davis, ein Zeitarbeiter in einem Bacardi-Abfüllbetrieb in Jacksonville, Florida. Nicht einmal zwei Stunden dauerte seine allererste Schicht, bevor er tödlich verunglückte. Er putzte Glasscherben unter einer Hebevorrichtung eines Palettierers hervor, als ein Kollege die Maschine wieder in Gang setzte. Die Hebevorrichtung senkte sich und Davis wurde darunter begraben. Aber wie konnte es dazu kommen?

Um Punkt 15:00 Uhr tritt Lawrence Davis seine Schicht bei Bacardi an. Seine erste Schicht – nicht nur bei Bacardi, sondern im gesamten Arbeitsleben. Kurz vor Beginn posiert er stolz vor dem Spiegel und schickt seiner Freundin ein Foto von sich: Es sollte das letzte sein, welches sie von ihm zu Gesicht bekommt. 

Der Vorfall hatte mehrere Ursachen. Zum einen den Faktor Stress bei den Arbeitern, da diese Angst hatten, die Produktion zu verlangsamen. Zum anderen war anscheinend auch die Kommunikation nicht optimal. Aber das Tragische an diesem Vorfall ist, dass mit einer effektiven Durchführung einer Risikobewertung der betreffenden Maschine dieses Ereignis hätte verhindert werden können. Die nachfolgende OSHA-Inspektion des Abfüllbetriebs von Bacardi in Jacksonville führte zu zwölf Verstößen des Unternehmens aufgrund der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften. Die kumulierte Geldstrafe belief sich auf 192.000 US-Dollar. Diese hätte aber durchaus noch höher ausfallen können.

Dieses Vorkommnis ist leider kein Einzelfall und ist in den USA genauso ein Thema wie in anderen Ländern. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die aktuellen Zahlen zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland veröffentlicht und verzeichnet ebenfalls einen Anstieg zum Vorjahr. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 haben 223 Menschen während der Ausübung ihres Berufes ihr Leben verloren, im Jahr 2016 waren es hingegen "nur" 198 Personen.

Um gegen diesen beunruhigenden Trend anzukämpfen ist laut der EG-Maschinenrichtlinie seit 1995 die Risikobeurteilung für Maschinen gesetzlich gefordert. Ob als Maschinenhersteller oder als Maschinenbetreiber - in jedem Fall muss sichergestellt werden, dass niemand zu Schaden kommen kann und ein risikofreies sowie sicheres Arbeiten an den Maschinen gewährleistet ist. 

Wie genau letztendlich die Risikobeurteilung auszusehen hat, ist wiederum in Normen festgeschrieben, wie beispielsweise in der DIN EN ISO 12100:2010 zur Risikobeurteilung und Risikominderung von Maschinen.

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Themen: Risikobeurteilung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie

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